AVRTarifkompromiss Der Beschluss der Regionalkommission NRW vom 23
AVR-Tarifkompromiss Der Beschluss der Regionalkommission NRW vom 23. 06. 2008 in Verbindung mit dem Beschluss der Bundeskommission vom 19. 06. 2008 Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 1
Grundsätzliches • Alle strukturellen Veränderungen gelten ab 01. 2008 • Stichtag alte / neue Mitarbeiterinnen (MA) ist der 30. 06. 2008 / 01. 07. 2008 Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 2
Neue Regelvergütungstabelle Grundvergütung + Ortszuschlag Stufe 1 + Allgemeine Zulage (Anlage 3/3 a) (Anlage 4) (Anlage 10) __________________________ werden zu einer neuen Regelvergütungstabelle (Anlage 3/3 a) zusammengefasst (Abschnitt II der Anlage 1) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 3
Aufbau der Grundvergütungstabelle Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 4
Anlage 4 (Ortszuschlag) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 5
Anlage 10 (allgemeine Zulage) Vergütungsgruppen Beträge 1 bis 1 b 42, 98 EUR 2 bis 5 b (ohne die nach 5 b Ziffern 17 und 19 der Anlage 2 zu den AVR eingruppierten Meister) und Kr 7 bis Kr 14 114, 60 EUR 5 c bis 8 (einschließlich der nach 5 b Ziffern 17 und 19 der Anlage 2 zu den AVR eingruppierten Meister) und Kr 3 bis Kr 6 107, 44 EUR 9 a bis 12 und Kr 1 und Kr 2 90, 97 EUR Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 6
Aufbau der Regelvergütungstabelle Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 7
Vergütungserhöhung 2008 / 2009 • 1. 1. 2008: Erhöhung der neuen Regelvergütungstabelle um einen Sockelbetrag von 50 Euro und anschließend 1, 6 % für die Vergütungsgruppen 9 bis 1 und KR 3 bis 14 • 1. 1. 2009: Weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4, 3 % für alle MA Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 8
Sonderregelungen für alte MA in den VG 10 -12 und KR 1+2 • Alte MA in den Vergütungsgruppen 10 -12 und KR 1+2 ohne Aufstieg nach KR 3 erhalten die 50 Euro als Besitzstandszulage (nicht dynamisiert) • Alte (und neue) MA der Vergütungsgruppe KR 2, Ziffer 1+2 (mit Aufstieg nach KR 3) erhalten als Ausgleich für den fehlenden Sockelbetrag von 50 Euro eine monatliche Zulage von 50, 80 Euro für 2008 und 52, 98 Euro für 2009 (Hochziffer 1 a in den Anlagen 2 a+c) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 9
Sonderregelungen für neue MA in den VG 10 -12 und KR 1+2 • Neue MA in diesen Vergütungsgruppen erhalten alle vorgenannten prozentualen Erhöhungen, nicht aber die 50 Euro • Neue (und alte) MA der Vergütungsgruppe KR 2, Ziffer 1+2 (mit Aufstieg nach KR 3) erhalten als Ausgleich für den fehlenden Sockelbetrag von 50 Euro eine monatliche Zulage von 50, 80 Euro für 2008 und 52, 98 Euro für 2009 (Hochziffer 1 a in den Anlagen 2 a+c) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 10
Weitere Regelungen • Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro im Januar 2009 für alle MA (nicht für Auszubildende) (Die Auszahlungen unterliegt nicht der Regelungsmaterie von MAV / DG) Ø Achtung! Die Einmalzahlung von 450 Euro im Dezember 2008 erfolgt zusätzlich und ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses! • Ausbildungsvergütung erhöht sich ab 01. 08 um 70 Euro ___________________ Ø Urlaubsgeld bleibt unverändert Ø AZV-Tag bleibt unverändert Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 11
Weitere Regelungen • Weihnachtszuwendung bleibt eingefroren 80, 84% für 2008 und 77, 51 % für 2009 – Berechnung nach dem Septembergehalt 1993 (Leichte Erhöhung für alle MA, außer für neue MA in den VG 12 -10 und KR 1 -2) • Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: vom 01. 08 bis 31. 08. 09: 38, 5 Std. /Woche ab dem 01. 09: 39 Std. /Woche (für alle MA – keine Sonderregelung für Krankenhäuser, Kitas o. ä. ) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 12
Regelvergütungsstufen / alte MA • Umwandlung der Lebensaltersstufen in Regelvergütungsstufen (1: 1) • zum 01. 08 • Steigerung im bisherigen 2 -Jahres. Rhythmus ØAlte MA – weiterhin am Geburtstag ØNeue MA – am Einstellungstag Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 13
Ehegattenortszuschlag (OZ der Stufe 2) • Alte MA*, die bereits am 30. 06. 08 verheiratet waren, erhalten den Ehegattenortszuschlag als Besitzstandszulage (108, 61 Euro für 2008 und 113, 28 Euro für 2009) Ø incl. Konkurrenzregelung Ø bleibt bei DG-Wechsel im AVR-Bereich erhalten • Der Ehestand ist bei neuen MA nicht mehr vergütungsrelevant *und alte Praktikanten gemäß Abschnitt D der Anlage 7 Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 14
Kinderortszuschlag (OZ Stufe 3 -8) • Alte MA erhalten den Kinderortszuschlag als Besitzstandszulage, auch für Geburten nach dem 30. 06. 08 (92, 03 Euro in 2008 und 95, 98 in 2009) ØErgänzung der Konkurrenzregelung hinsichtlich der Kinderzulage ØBeim DG-Wechsel (auch innerhalb der AVR) gibt es für alte MA keine Besitzstandswahrung! • Neue MA erhalten eine Kinderzulage von 90 Euro pro Kind und Monat 1. Die Konkurrenzregelung entfällt für neue MA Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 15
Besitzstandsregelung / alte MA Alle Besitzstände der alten MA (Zulage, Regelvergütungsstufe, ehegattenbezogener Ortszuschlag, ) bleiben zwingend erhalten • bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR • bei Verlängerung von befristeten Verträgen (Unterbrechungen von bis zu 1 Monat sind unschädlich) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 16
Regelvergütungsstufen / neue MA • Pflichtanrechnung für Tätigkeiten im Bereich der AVR, der katholischen Kirche, der Diakonie und der evangelischen Kirche bei Neueinstellungen • Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn Vorraussetzung für die Einstellung Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 17
Regelvergütungsstufen / neue MA • Anrechnung nur bei unmittelbarem Anschluss (kein Werktag dazwischen! Außer bei Erkrankung oder Umzug) • Unterbrechung bis zu 1 Jahr (bisher 1 Monat) kann angerechnet werden • Ausbildungszeit von mehr als 3 Jahren kann angerechnet werden Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 18
!!! Achtung – Gefahr !!! MA können erhebliche Nachteile haben: • Wenn Unterbrechungen zwischen den Arbeitsverhältnissen entstehen (egal, aus welchen Gründen!) • Bei der Rückkehr in die AVR nach Arbeitszeiten außerhalb des kirchlichen Dienstes Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 19
Abschnitt IV + VI der Anlage 1 • Die Sonderregelungen für MA unter 18 und zwischen 18 und 21 bzw. 23 wurden abgeschafft (Anlage 1, Abschnitt IV und VI) • Alte MA werden ab 01. 08 in die Stufe 1 der neuen Regelvergütungstabellen überführt Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 20
Sozial- und Erziehungsdienst Die in den Hochziffern A-F (der Anlage 2 d) geregelten Vergütungsgruppenzulagen wurden in feste Euro-Beträge umgewandelt (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung) A B C D E F Olaf Wittemann 2008 2009 84, 63 101, 56 112, 17 124, 19 103, 49 137, 81 88, 27 105, 93 116, 99 129, 53 107, 94 143, 73 Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 21
Stundenvergütung • Stundenvergütungen werden je Vergütungsgruppe nach folgender Formel ermittelt: Regelvergütung Stufe 4 _____________________________________________________________________ durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4, 348 (Anlage 6 a) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 22
Dozenten und Lehrkräfte Kürzung der Regelvergütung • in VG 2 – 5 b um 72, 77 Euro in 2008 und um 75, 90 Euro ab 2009 • in VG 5 c – 8 um 65, 49 Euro in 2008 und um 68, 31 Euro ab 2009 Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 23
Bewährung- und Tätigkeitsaufstiege • Die bisherigen Bestimmungen zur Anerkennung von Vordienstzeiten für Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege in der AVR gelten unverändert! • Alle Unterbrechungen sind dafür unerheblich! (AVR, Anlage 1, Abschnitt Ia, Buchstabe e-h) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 24
Wie geht‘s weiter… • Ein Ausschuss ‚Ärzte‘ soll sich mit der Ärztevergütung auseinandersetzen (DN: auch Pflege und andere Berufe im Krankenhaus) • Ein Ausschuss ‚Eingruppierung‘ soll bis Ende 2009 das Eingruppierungssystem überarbeiten • Weitere Ausschüsse für Reform § 3 AVR, Anhang C, Sonderregelungen Berlin, Koalition und Teilhabe an allgemeiner Lohnentwicklung Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 25
Mögliche Fragen aus der Praxis? • • Gf. B wechselt in SV-Beschäftigung? Unterbrechung von mehr als 1 Jahr? Vordienstzeiten? Anrechnung von nicht einschlägigen Berufserfahrungen in der AVR? • Anpassung Ehegattenortszuschlag? Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 26
Hinweise für die MAV • Einstellung neuer MA: Anrechnungsfähige Zeiten für die neue Regelvergütungsstufe kontrollieren – nicht länger ‚einfach‘ Lebensalter – künftig ggf. unterschiedliche Zeiten für Bewährung und für Regelvergütungsstufe anrechenbar – Unterschied ‚alte‘ und ‚neue‘ MA beachten Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 27
Hinweise für die MAV • Klärung mit DG über den Umgang mit den ‚kann-Bestimmungen‘ sinnvoll: – Ausdehnung der Unterbrechung bis zu einem Jahr – Anrechnung von Ausbildungszeiten – Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern, weil diese Vorraussetzung für die Einstellung sind Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 28
Hinweise für die MAV • Umstellung Arbeitszeit: – Feste Stundenzahl im Arbeitsvertrag: Stundenzahl bleibt gleich – leichte Verringerung der Vergütung – Prozentsatz im Arbeitsvertrag: Leichte Erhöhung der Stundenzahl – Vergütung bleibt gleich Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 29
Wichtig für alle MA MA können ggf. bei DG-Wechsel verhandeln: – Anrechnung von Ausbildung & Zeiten bei anderen Arbeitgebern – Anrechnung von Unterbrechungen – Besserstellung durch Zulagen (Anlage 1 Abschnitt VIII) Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 30
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Olaf Wittemann Caritas Rhein. Berg Laurentiusstraße 4 -12 51465 Bergisch Gladbach 0170 55 69 201 olaf. wittemann@web. de Olaf Wittemann Tarifkompromiss 2008 / BK und RK NRW 31
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