Ausbilderinfos Das BerufskraftfahrerQualifikationsgesetz BKr FQG Was genau wird
Ausbilderinfos Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKr. FQG) Was genau wird in diesem Gesetz geregelt? - die Pflicht der Fahrer/innen, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. - die wesentlichen Bestimmungen über den Erwerb und Ort der Grundqualifikation und der Weiterbildung. - die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen (Industrie- und Handelskammern) - die Anforderungen an die Unternehmen © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Was sind die Anforderungen an die Unternehmen? Nach § 2 Abs. 3 (BKr. FQG) dürfen Fahrten nur angeordnet oder zugelassen werden, wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung eingehalten werden. Nach § 9 Abs. 2 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 2 Abs. 3 eine Fahrt anordnet oder zulässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden. © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos EU-Berufskraftfahrer/in: Was bedeutet das? Alle Fahrer/innen im Güter- und Personenverkehr, sofern sie - Fahrten gewerblich durchführen und - mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist, müssen in Zukunft eine Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren. © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Was beinhaltet die (beschleunigte) Grundqualifikation? Grundqualifikation: Die jeweilige Fahrerlaubnis muss vorhanden sein. Beschränkung auf eine theoretische und praktische Prüfung, ohne vorherigen Unterricht. Hohe Anforderung. Beschleunigte Grundqualifikation: Die jeweilige Fahrerlaubnis muss nicht vorhanden sein. Teilnahme an 140 Zeitstunden Unterricht (inkl. 10 Fahrstunden) und erfolgreiche theoretische Prüfung von 90 Minuten Dauer. © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Wer muss wann mit der Grundqualifikation starten? Eine Grundqualifikation (140 Stunden) müssen absolvieren - alle Busfahrer, die ab 10. 09/2008 den Führerschein erwerben - alle Lkw-Fahrer, die ab 10. 09/2009 den Führerschein erwerben © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Woraus besteht die Weiterbildung? Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden in Einheiten von mindestens 7 Stunden (5 x 7). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Sie muss regelmäßig alle 5 Jahre erfolgen. © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Was sind die wesentlichen Inhalte der Weiterbildung? 1. Erhöhung der Verkehrssicherheit - Optimierung des Kraftstoffverbrauchs - Kenntnisse des Motors und seiner Wirkungsweise - Kenntnisse der technischen Merkmale des Fahrzeugs - Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste - Ladungssicherung © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Was sind die wesentlichen Inhalte der Weiterbildung? 2. Vorschriften - Kenntnisse der Sozialvorschriften, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten, zu erwartende Sanktionen bei fehlerhafter Fahrtenschreiberbenutzung - Kenntnisse der Vorschriften des Güterkraft- und Personenverkehrs © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Was sind die wesentlichen Inhalte der Weiterbildung? 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik - Bewusstseinsbildung für die Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle - Vorbeugung der Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer, Folgen für den Fahrer, Vorbeugemaßnahmen - Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, Grundsätze der Ergonomie, Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Müdigkeit und Stress - Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen - Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt - Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraft- und Personenverkehrs © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Wann muss die erste Weiterbildung erfolgen? - für Busfahrer spätestens 2013 - für Lkw-Fahrer spätestens 2014 Aber: Weiterbildungen, die bereits laufen, könnten u. U. als Weiterbildungs. Baustein anerkannt werden (z. B. Fahrsicherheitstraining etc. ) © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
Ausbilderinfos Der Zeitplan - ab September 2009 müssen ca. 70. 000 Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr pro Jahr eine Grundqualifikation nachweisen - ab September 2009 müssen ca. 1 Million Fahrer/innen alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen. © Verlag Heinrich Vogel, München – September 2006
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