Ausbilderinfos Aus der Praxis fr die Praxis Verlag
Ausbilderinfos Aus der Praxis für die Praxis © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 1
Ausbilderinfos Aus der Praxis für die Praxis Nicht erst seit der letzten Änderung des ADR ist die praxisorientierte Ausbildung gefordert. Aber seit der Umsetzung der 17. Änderungsverordnung des ADR (ADR 2005) müssen explizit Praxisübungen, wie zum Beispiel Feuerlöschübung sowie Unfallsimulation und Übungen an einem Fahrzeug mit einer z. GM ab 3, 5 t, ausgebildet werden. Die folgende Präsentation zeigt: welche Zeitansätze zur Verfügung stehen, wie die Themen vermittelt werden können und welche Hilfsmittel sinnvoll sein können. © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 2
Ausbilderinfos Schulungssystem Fahrerschulung Kurs Theorie Praxis Prüfung Fragen Basiskurs 18 UE 1 UE 45 min 30 5 Aufbaukurs Tank 12 UE 1 UE 45 min 24 4 Aufbaukurs Klasse 1 8 UE 0 UE 45 min 15 4 Aufbaukurs Klasse 7 8 UE 0 UE 45 min 15 4 Fortbildung (alle 5 Jahre) 8 UE 4 UE 30 min 15 4 © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 max. Fehler 3
Ausbilderinfos 1. Abfahrtskontrolle Die Durchführung einer Abfahrtkontrolle (Übung an einem Fahrzeug mit einer z. GM ab 3, 5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist) ist Teil des Themensektors 6. Die Überprüfung anhand einer Checkliste, während eines “Rundganges”, mit technischer Durchsicht gem. “WOLKEN” W – Wasser O – Öl L – Luft K – Kraftstoffe E – Elektrische Anlage N – Notfall-Set © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 4
Ausbilderinfos 2. Ladungssicherungsmethoden und dazu notwendige Mittel: Welche Sicherungsmethoden gibt es: § Niederzurren § Diagonalzurren § Schrägzurren § Horizontalzurren © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 5
Ausbilderinfos 2. Ladungssicherungsmethoden und dazu notwendige Mittel: Welche Faktoren finden Beachtung § Gewicht der Ladung § Zurrwinkel § Reibbeiwert § Vorspannkraft © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 6
Ausbilderinfos 3. Unfallsimulation an einem Fahrzeug mit einer z. GM ab 3, 5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist. Punkte, die beachtet werden müssen: Ruhe bewahren Was muss wann gemacht werden: § Absichern der Unfallstelle § Handhabung der Schutzausrüstung § Absetzen der Unfallmeldung Erst absichern, dann helfen Eigensicherung nicht vergessen © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 7
Ausbilderinfos 4. Praktische Feuerlöschübung Die Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung ist seit 2005 wieder zwingend vorgeschrieben. Ziel ist es, die Fahrzeugführer mit den Feuerlöschgeräten vertraut zu machen. Der Fahrzeugführer darf Ladungsbrände nicht löschen. Nur Entstehungsbrände dürfen durch die Fahrzeugbesatzung gelöscht werden. Da aus Umweltschutzgründen in den wenigsten Städten und Gemeinden Flüssigkeitsbrände zur Feuerlöschübung herangezogen werden können, hat sich in der Praxis die Verwendung von Feuerlöschtrainern bewährt. © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006 8
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