Ausbau Schner Weg und Ausbau Sommerhaldestrae Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Stadt Reutlingen traße Richard-Wagner-S Ausbau „Der Schöne Weg“ 1. Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28. 11. 2013 -1 - e ald So h er m m e aß r t s Burgstraße
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Übersichtslageplan -2 - Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße 1. sc l ne un Somm erhald estraß e tra ck h-S g elt ipf g en eib ch Fin rwe gs r Bu S er ig- e ß tra nt dw itt te Rit ße hn pla Lu Ab ge d ar er h ic n R ag ße W tra S Stadt Reutlingen 1. Bauabschnitt Länge ca. 750 m Richard- Wagner-Straße bis „Der Schöne Weg 52“ -3 - ) g ße -We a r st ber d ie a nr iesh e z r et -G B ( AP H
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Stadt Reutlingen Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße -4 -
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Stadt Reutlingen Maßnahmen der Stadt und der Stadtentwässerung Technische Erfordernisse - Dauerhafte Gewährleistung der Funktion durch Herstellung eines tragfähigen Straßenoberbaus - Regelung der Oberflächenwasserableitung durch Herstellung eines einheitlichen Weg-Quergefälles und die Anlage von Straßengräben - Erneuerung der unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen - Gemeinsame Herstellung aller Erschließungsanlagen in einem Zug • Koordination aller Gewerke • Wirtschaftlichkeit • Beeinträchtigung der Anlieger durch Baumaßnahmen nur ein Mal • Kostenteilung Stadt/Eigentümer, SER, Fair. Energie -5 -
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Stadt Reutlingen D er Sc Ric hö ne har d W eg -Wa gne r-St raß e Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“ öne Weg Der Sch mer. Som str. e hald -6 -
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße RQ-Planung optimiert -7 - Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Lageplan Entwässerung/Kanalisation -8 - Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Lageplan Straßenausbau -9 - Stadt Reutlingen
Stadt Reutlingen Optimierte Planung nach der Infoveranstaltung am 25. 04. 2012 Ludwig-Finckh. Straße Richa rd-W a Straß gnere Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Planung 1. Bauabschnitt, Länge ca. 750 m Optimierte Fahrbahnbreiten 4, 0 bis 5, 0 m unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ohne Gehweg - 10 -
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Stadt Reutlingen Gestaltung der hangseitigen Böschungssicherungen Grundsätzlich steht eine Mehrzahl von Ausführungsarten zur Verfügung. Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung folgender Kriterien: - Geologische Verhältnisse - Ökologie - Wirtschaftlichkeit - Gestalterische / Optische Gesichtspunkte - 11 -
Richa rd-W a Straß gnere Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Böschungssicherung - Ausführungsarten - 12 - Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Geplante Böschungssicherung - Gabionen - 13 - Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und Ausbau Sommerhaldestraße Geplante Böschungssicherung - Trockenmauer - 14 - Stadt Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Ausbau Stadtentwässerung Reutlingen traße Richard-Wagner-S Grundsatz- und Baubeschluss GR 28. 11. 2013 - 15 - eg e. W ön ch r. S De Sommerhaldestraße - e ald h r me aße m r So st
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Veranlassung Neuordnung der Ableitung des Regenwassers von Außengebieten und der Oberflächenentwässerung im Einzugsgebiet des „Schönen Wegs“ und der „Sommerhaldestraße“ - 16 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen D er Sc Ric hö ne har d W eg -Wa gne r-St raß e Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“ öne Weg Der Sch mer. Som str. e hald - 17 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße - 18 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Regelquerschnitt - Bestand - 19 - Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Regelquerschnitt - Planung - 20 - Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Lageplan Sommerhaldestraße Der Sch öne traße amas Weg Panor aße Sommerhaldestr - 21 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem - 22 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem - 23 -
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Stadtentwässerung Reutlingen Bauzeitenplan Schöner Weg Erster Teilabschnitt 26. 08. 2013 – 13. 12. 2013 Schöner Weg Zweiter Teilabschnitt 30. 03. 2015 – 12. 06. 2015 Sommerhaldestraße 07. 04. 2014 – 19. 12. 2014 - 24 - Schöner Weg Dritter Teilabschnitt 08. 06. 2015 – 14. 08. 2015 Schöner Weg Vierter Teilabschnitt 10. 08. 2015 – 16. 10. 2015
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“ Systemskizze der Entwässerung - 25 - Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbauprogramm zur Entwässerung und zu der Herstellung der Sommerhaldestraße Gemeinderat 28. 11. 2013 Grundsatz- und Baubeschluss
1. Kostentragung
1. 1 Kostenermittlung Grundsatz: • • Der Eigentümer eines von der Straße erschlossenen Grundstücks bezahlt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage und damit für die rechtliche Voraussetzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks einmalig einen Erschließungsbeitrag. (Vorteilsgedanke!) Die Stadt Reutlingen erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen) - § 1 Ziffer 1 Erschließungsbeitragssatzung -
1. 1 Kostenermittlung Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten: • Die Kostenermittlung erfolgt nach den tatsächlich entstandenen Kosten. • Die Stadt übernimmt einen Anteil von 5 % der beitragsfähigen Erschließungskosten.
1. 1 Kostenermittlung Welche Kosten müssen die Grundstückseigentümer bezahlen? • Kosten für die Herstellung der Straße • Kosten der Straßenoberflächenentwässerung • Planungskosten des Ingenieurbüros
1. 1 Kostenermittlung Welche Kosten müssen die Grundstückseigentümer nicht bezahlen? • Kosten für die Maßnahmen der Fair. Energie • Kostenanteil, der für die Ableitung des Außengebietswassers (Hangwasser) anfällt • Kosten für die Wiederherstellung der Stichstraße (Privatstraße)
1. 1 Kostenermittlung Aufteilung auf vier Kostenträger Bruttogesamtkosten (Tatsächliche Kosten ) Fair. Energie Gmb. H Stadt Reutlingen Stadtentwässerung Reutlingen SER Beitragsfähige Herstellungskosten 5% Eigenanteil der Stadt 95 % Anteil Grundstückseigentümer
1. 1 Kostenermittlung Aufteilung auf vier Kostenträger Bruttogesamtkosten 1. 500. 000 € * Kostenanteil Versorgung 57. 477 € Kostenanteil Straßenbau, Straßenoberflächenentwässerung 528. 697 € Kostenanteil Kanalisation 914. 386 € Beitragsfähige Herstellungskosten * Kosten sind gerundet. Eigenanteil 26. 435 € Eigentümer 502. 262 €
1. 2 Kostenverteilung Von der Sommerhaldestraße erschlossene Grundstücke • 18 Grundstücke sind erschlossen. • Beitragspflichtige Grundstücksund Geschossfläche beläuft sich insgesamt auf 34. 439 m².
1. 2 Kostenverteilung Mehrfach erschlossene Grundstücke • Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke mit nur der Hälfte der Grundstücksund Geschossfläche • Betrifft zum Beispiel die Grundstücke an der Ecke „Der Schöne Weg“ und Panoramastraße
2. Maßgebliches Kriterium für die Beitragspflicht
Beitragspflicht Die erstmalige Herstellung einer zum Anbau bestimmten Straße ist Grundsatz: beitragspflichtig (§ 20 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, § 1 Erschließungsbeitragssatzung)
Aus dem Grundsatz, dass Anlieger für die erstmalige Herstellung Beitrag zu leisten haben stellt sich generell die Frage: Wird die Straße mit der geplanten Maßnahme erstmals hergestellt Erschließungsbeitrag oder wurde die Straße in der Vergangenheit bereits einmal endgültig hergestellt Maßnahme ist beitragsfrei!
Herstellung einer Anbaustraße im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne • Fahrbahn inkl. Geh- und Radwege mit Decke aus Asphalt (o. ä. Material) • Betriebsfertige Entwässerungseinrichtungen der Straßenoberfläche • Betriebsfertige Straßenbeleuchtung • Gärtnerisch gestaltete Grünpflanzungen Merkmale nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung
Die Merkmale der Satzung unterstellen, dass die Herstellung dem Stand der Technik und den Regelwerken für Erschließungsanlagen entsprechen muss. Das heißt auch: Die Straße muss über einen ausreichend tragfähigen und frostsicheren Unterbau verfügen. Die Frage ist also, ob die Straße zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem damals geltenden technischen Regelwerk ausgeführt wurde.
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSt. O) Zeitschiene RSt. O Ausgabe 2012 RSt. O Ausgabe 2001 RSt. O Ausgabe 1986/89 RSt. O Ausgabe 1975 Leitungsarbeiten Fair. Energie 1998
Recherche der Verwaltung zur Frage der erstmaligen Herstellung: • Bisher keine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen (Ausnahme Straßenbeleuchtung) • Keine Unterlagen bei den technischen Ämtern der Stadt auffindbar, die den Nachweis über eine Herstellung der Straße nach den RSt. O 86/89 erbringen (Leitungsarbeiten Fair. Energie 1998) • Beitragsbescheinigungen seit 1954 gehen davon aus, dass die erstmalige Herstellung noch aussteht. Ausführung/Zustand des Unterbaus nicht bekannt! Notwendig: Dokumentation/Gutachten zum Unterbau im Zuge der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen
• Die Sommerhaldestraße wurde nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse in der Vergangenheit nicht erstmalig und endgültig hergestellt - auch wenn der optische Eindruck diesen Schluss zuließe. • Die vollständige Wohnbebauung entlang der Straße steht dieser Tatsache nicht entgegen.
Szenarien Erstmalige Herstellung - Feststellung durch Begutachtung des Unterbaus im Zusammenhang mit der Baumaßnahme - Ausbau nach geltendem Regelwerk durchgeführt: bevorstehende Baumaßnahmen lösen keine Beitragspflicht mehr aus Ausbau nicht nach geltendem Regelwerk durchgeführt: Baumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
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