Aufnahme in den Katalog fr Prventionsleistungen Hrden bei
Aufnahme in den Katalog für Präventionsleistungen Hürden bei den Krankenkassen
§ 20 Präventionsgesetz n nach SGB V; Regelungen der Krankenkassen zu Präventionsmaßnahmen n www. bundesaerztekammer. de n www. gesetze-im-internet. de (Justizbundesministerium)
Anschreiben zu EMYK und STRAIMY
EMYK
EMYK
STRAIMY
STRAIMY
Barmer EK/ GEK Ludwig Erhard Str. 49 04103 Leipzig AOK PLUS Sternplatz 7 01067 Dresden DAK Augustusplatz 7 04109 Leipzig IKK Sachsen Servicecenter Dresden Tannenstr. 4 b 01099 Dresden Beauftragte: Frau Frank Dresden: 0351 -429223204 BKK Sachsen Tiergartenstr. 32 01219 Dresden TK Techniker Krankenkasse Herr Römer Erfurt: 0361 -5813120
Schwierigkeiten bei der Aufnahme Beispiel Barmer EK n Anbieterqualifikationen nötig (allen Kassen) (u. a. zugelassen: Psychologen, Pädagogen, Ärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) n Zusatzqualifikationen nötig (Barmer EK) (Yogalehrerausbildung, Trainerqualifikation für AT usw. ) Barmer beruft sich auf gesetzliche Festlegungen nach § 20 SGB V n alle Kassen: Bezeichnung „…mit Yogaelementen“ irritiert allgemein n
Argumente für die Aufnahme I evaluiertes Training- Studie beifügen sowie Zusatzblatt „Stellenwert des Programms“ n ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Programm wissenschaftlich untersucht und evaluiert ist, sprich nachweislich Effekte hat n Qualitätskontrolle durch beständige Supervision und wissenschaftliche Überwachung n damit erfolgreiche Praxisumsetzung in Schulen und Kitas etc. n
Argumente für die Aufnahme II „mit Yogaelementen“- braucht Erklärung, kein Yogalehrer im klassischen Sinne n andere Kursleiter sind bereits mit diesen Programmen im Katalog gelistet, z. B. ich n Hinweis, dass Aufnahme bei anderen Krankenkassen erfolgreich war (IKK, DAK, AOK) n speziell Barmer: man muss kein Yogalehrer sein, um dieses Programm mit Yoga- und AT- Elementen effektiv durchführen zu können (meine Meinung) n
bei Interesse an diesen Infos E- mail an: peggy. dobrig@web. de dankeschön
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