AUFGABEN PFLICHTEN VERANTWORTUNG UND HAFTUNG IM INNERBETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ
AUFGABEN, PFLICHTEN, VERANTWORTUNG UND HAFTUNG IM INNERBETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 1
Einleitung Zielgruppe dieser Präsentation sind vorwiegend Unternehmer und Führungskräfte, die maßgeblich für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz mit verantwortlich sind! Aber auch Arbeitnehmer müssen Ihren Beitrag zum Arbeitsschutz leisten. Das folgende Beispiel zeigt deutlich die Rollen im Arbeitsschutz und gibt Einblick in ein wahres Gerichtsurteil, welches in Nachgang zu einem tödlichen Arbeitsunfall gesprochen wurde. Nur wenn alle die Wichtigkeit hinter dem Arbeitsschutz verstehen und leben, kann eine Kultur bei den Führungskräften UND den Arbeitnehmern entstehen. Dies ist eine Gemeinschaftliche Aufgabe! Das BBS Sicherheitssystem hilft Ihnen dabei, gesetzliche Grundlagen innerbetrieblich zu vermitteln und auf allen Ebenen gesetzeskonform zu arbeiten. BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 2
Arbeitsschutz geht alle etwas an! Gerichturteil / Strafprozess / tödlicher Arbeitsunfall / Dersum /Deutschland 10. große Strafkammer Landgerichts Osnabrück / Urteile / Az. 10 KLs 16/13 -------------------------------------------------------Zwei Geschäftsführer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen sie wurde zudem jeweils eine Geldstrafe i. H. v. 100. 000 € verhängt. Gegen den Dritten, für den Betrieb verantwortlichen Geschäftsführer wurde wegen Verstoßes gegen § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld i. H. v. 10. 000 € verhängt, weil er seine Aufsichtspflicht als Mitbetriebsinhaber verletzt habe. BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 3
Was ist passiert? Leider starb im Juli 2010 ein 19 jähriger Auszubildender, als er sich bei der Arbeit mit dem Oberkörper in eine Maschine beugte und dabei von der Maschine tödlich eingeklemmt wurde. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme waren die Richter davon überzeugt, dass auf Weisung des jüngeren Geschäftsführers die ursprünglich an der Glasschleifmaschine angebrachte Lichtschranke ausgebaut wurde, um die Produktivität zu erhöhen. Bei Auslösen der Lichtschranke wurde nämlich das verarbeitete hochwertige Glas beschädigt. Die ausgebaute Sicherheitsvorkehrung, die den Schleifvorgang unterbricht, sobald eine Person in den Arbeitsbereich gelangt, hätte den tödlichen Arbeitsunfall verhindert. BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 4
Mögliche Konsequenzen BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 4
Verantwortungskette Der ältere Geschäftsführer hatte den Ausbildungsvertrag unterschrieben und sei daher für das Wohl des Auszubildenden verantwortlich. Dem sei er laut Auffassung des Gerichts nicht nachgekommen. Der mitangeklagte Produktionsleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er für die Einteilung des Auszubildenden verantwortlich gewesen sei und von dem sicherheitswidrigen Zustand der Maschine Kenntnis gehabt habe. Die Verhängung einer Geldstrafe gegen ihn hat sich die Kammer vorbehalten. Der Instandhaltungsleiter, der die Lichtschranke ausgebaut haben soll, wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt. BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 5
Als Beispiel Geldbußen in Österreich: Bei Verwaltungsübertretungen von 166 € bis 8324 € Im Wiederholungsfall von 333 € bis 16. 659 € laut Asch. G § 130 • § 80 St. GB Fahrlässige Tötung bei Tod eines Arbeitnehmers Ø Freiheitsstrafe bis 1 Jahr • § 88 St. GB Fahrlässige Körperverletzung - leichte Körperverletzung (Gesundheitsschädigung über 3 Tage) Ø Freiheitsstrafe bis 3 Monate/Geldstrafe bis 180 Tagessätze unter besonders gefährlichen Verhältnissen Ø Freiheitsstrafe bis 6 Monate/Geldstrafe bis 360 Tagessätze schwere Körperverletzung (z. B. Knochenbrüche, Verlust mehrerer Zähne, Gehirnerschütterung mit Bewusstlosigkeit etc. ) Ø Freiheitsstrafe bis 6 Monate/Geldstrafe bis 360 Tagessätze unter besonders gefährlichen Verhältnissen Ø Freiheitsstrafe bis 2 Jahre BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 5
Rolle des Unternehmers im Arbeitsschutz Die Arbeitsschutzgesetzte richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber). Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die Arbeit betreffen, zu sorgen. (Asch. G § 3 Abs. 1) Durch Gesetze (Asch. G, Bau. V, ASt. V…). werden ihm deshalb Grundpflichten auferlegt: BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 6
Rolle des Unternehmers im Arbeitsschutz *Sicherstellung einer geeigneten Organisation (SFK, SIBE, …) *Sichere Einrichtung von Betriebsstätten, Baustellen, … *Beschaffung sicherer Arbeitsmittel *Unterweisung von Arbeitsnehmer (Erstunterweisung & mind. 1 x jährlich) *Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation *Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen *Regeln arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen *… BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 7
Rolle der Führungskraft im Arbeitsschutz Die Führungskräfte nehmen Arbeitgeber- bzw. Unternehmeraufgaben im Betrieb wahr und haben daher: *eigenständige Führungspflichten im Aufgaben- & Zuständigkeitsbereich *Auswahl-, Organisations- & Überwachungspflichten *Spezielle Pflichten im Arbeitsschutz (schriftliche Beauftragung) *Pflicht der Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei Planung, Beschaffung & Instandhaltung BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 8
Rolle des Arbeitnehmers im Arbeitsschutz Nicht nur Unternehmer und seine Führungskräfte, auch die Arbeitnehmer haben im Arbeitsschutz Aufgaben und Pflichten: *Weisung der Unternehmer zu befolgen *Persönliche Schutzausrüstung zu tragen *Einrichtungen bestimmungsgemäß zu benutzen *Mängel zu beseitigen und anzuzeigen *Erste Hilfe zu unterstützen BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 9
Rolle des Arbeitnehmers im Arbeitsschutz „Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen. “ Verstößt der Versicherte (Arbeitnehmer) gegen Rechtsverordnungen, bußgeldbewährte Unfallverhütungsvorschriften oder vollziehbare Anordnungen sind auch hier Bußgelder oder im Ausnahmefall Freiheitsstrafen möglich. BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 10
Zusammenfassung Arbeitsschutz geht alle etwas an! Ein gut funktionierender innerbetrieblicher Arbeitsschutz setzt eine Aufbauorganisation voraus, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter festlegt. Dies erspart Leid und Kosten! BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 11
BBS Schulungskonzept „Face to Face“ BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 12
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT ! BBS-Sicherheitsschulung 2016 Seite 13
- Slides: 15