Aufbewahrungsfristen Schutzfristen Schutz der Verwaltung und Schutz der
Aufbewahrungsfristen – Schutzfristen: Schutz der Verwaltung und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Dr. Daniel Heimes Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 1
Definition: Aufbewahrungsfrist „[. . . ] Zeitraum, in dem Akten nach Abschluss der Bearbeitung und Schließen der Akte, meist auf Grund von Gesetzen und Verordnungen, für den Zugriff entweder bei der Entstehungsorganisation der Akten oder in einem Zwischenarchiv aufzubewahren sind. [. . . ]“ (aus: Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg) Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 2
Definition: Schutzfrist (Sperrfrist) „Eine Schutzfrist (Sperrfrist) [. . . ] ist ein durch eine (Rechts-)Norm definierter Zeitraum, in dem das betroffene Archivgut zur Benutzung durch Dritte in der Regel nicht vorgelegt werden darf. In bestimmten Fällen kann dies auch die Provenienzstelle selbt betreffen, bei der die Unterlagen entstanden sind. [. . . ]“ (aus: Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg) Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 3
Fristen nach § 3 Abs. 3 LArch. G • Sachakten: 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen • Personenbezogene Unterlagen: 1) 10 Jahre nach Tod, 2) 100 Jahre nach Geburt 3) 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen • aufgrund von Rechtsvorschriften geheim zu halten: 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen • Verlängerung der Fristen: höchstens 20 Jahre Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 4
Verkürzung der Sperrfristen (§ 3 Abs. 4 LArch. G) - 1. ) mit Zustimmung - 2. ) für den Landtag, seine Organe, Abgeordnete und die Landesregierung - 3. a) für wissenschaftliche Forschungs- oder Dokumentationsvorhaben, einschließlich der Schaffung der wissenschaftlichen Infrastruktur - 3. b) zur Wahrnehmung berechtigter Belange → 3. a) und 3. b) nur, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener und Dritter nicht entgegenstehen - unverkürzbare Sperrfristen Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 5
Rechte des Betroffenen aus § 4 LArch. G • Einsicht • Auskunft • Berichtigung • Löschung Diese Reche unterliegen Einschränkungen Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 6
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 7
Wir beraten Sie gerne: Dr. Beate Dorfey Dr. Jörg Pawelletz Stellv. Dienststellenleiterin/ Abteilungsleiterin Staatliches Schriftgut Stellv. Abteilungsleiter Staatliches Schriftgut Referentin der Ressorts Staatskanzlei, Inneres, Kultur, Bildung, Wissenschaft und elektronische Unterlagen Referent der Ressorts Finanzen, Soziales, Gesundheit, Umwelt und Forsten Telefon 0261 9129 -103 b. dorfey@landeshauptarchiv. de Telefon 0261 9129 -120 j. pawelletz@landeshauptarchiv. de Dr. Daniel Heimes Referent der Ressorts Justiz, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Telefon 0261 9129 -130 d. heimes@landeshauptarchiv. de Dr. Daniel Heimes, Landeshauptarchiv Koblenz 27. März 2017 Folie 8
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