Atemgifte Berlin OBM H Engel Allgemeine Grundlagen Der
Atemgifte Berlin © OBM H. Engel
Allgemeine Grundlagen • Der Mensch ist ohne technische Hilfsmittel nicht in der Lage, sich vor Sauerstoffmangel und Atemgiften zu schützen. • Atemschutzgeräte alleine schützen aber nicht vor Stoffen, die über die Haut, Wunden oder andere Körperöffnungen aufgenommen werden können. • Sauerstoffmangel und verschiedene Stoffe (z. B. Kohlenmonoxid (CO)) können nicht durch unsere Sinnesorgane wahrgenommen werden. • Weiterhin gibt es auch Stoffe, die augenscheinlich ohne negativen Einfluss sind, ihre schädigende Wirkung jedoch erst nach längerer Zeit entfalten (Stunden bis Jahre später). © OBM H. Engel
Sauerstoffmangel Eine starke Verringerung des Sauerstoffgehaltes setzt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration herab. Da hierbei auch das Bewusstsein und die Wahrnehmung getrübt werden, können diese Warnzeichen nicht mehr realisiert werden. Bei einer nicht ausreichenden Menge an Sauerstoff in der Umluft kann es ohne Vorwarnung zur plötzlichen Bewusstlosigkeit kommen. © OBM H. Engel
Vorkommen © OBM H. Engel
Begriffsbestimmung „Atemgifte sind in der Umluft enthaltene Fremdstoffe, die mit der Einatemluft in den Körper gelangen und dort schädigend wirken. Daneben gibt es auch Atemgifte, die über die Haut in den Körper dringen und dann schädigend sind. Sie können aber auch ungiftig sein und durch ihre Anwesenheit den Sauerstoff verdrängen. “ © OBM H. Engel
Physikalische Eigenschaften Schädigende Stoffe können fest, flüssig oder gasförmig auftreten und leichter oder schwerer als Luft sein. Unterteilt werden sie in: > Schwebstoffe > Gase und Dämpfe © OBM H. Engel
Schwebstoffe • In der Luft schwebende kleine und kleinste feste oder flüssige Teilchen • Feste Teilchen treten als Staub oder Rauch auf • Flüssige Teilchen treten als Nebel oder Aerosole auf • Schwebstoffe setzen sich in ruhender Luft allmählich ab © OBM H. Engel
Gase • sind Stoffe, die bei 1013 mbar und 20 ° C im gasförmigen Zustand vorkommen • Siedepunkt unter 20 ° C (Zimmertemp. ) © OBM H. Engel
Dämpfe • werden bei 1013 mbar und 20 ° C von Flüssigkeiten abgegeben • Siedepunkt über 20 ° C • Dämpfe sind gasförmige Stoffe, die von Flüssigkeiten abgegeben werden © OBM H. Engel
Gefährlichkeit Leichter als Luft Nicht brennbar Wasserlöslich © OBM H. Engel Schwerer als Luft Brennbar Nicht wasserlöslich
Vergleichszahl (atomares Gewicht) • • Molekulargewicht Atomgewicht von Helium Atomgewicht von Kohlenstoff Atomgewicht von Stickstoff Atomgewicht von Sauerstoff Atomgewicht von Schwefel Atomgewicht von Chlor © OBM H. Engel H C N O S Cl = 12 = 14 = 16 = 32 = 35
Vergleichszahl der Luft Vereinfachte Darstellung: ca. 20 % Sauerstoff = 1/5 x 16 (Mol. Gewicht) ca. 80 % Stickstoff = 4/5 x 14 (Mol. Gewicht) 1. (16 x 2) x 1 = 5 2. © OBM H. Engel (14 x 2) x 4 5 32 = 6, 4 = 22, 4 5 = 28 x 4 5 28, 8 ˜ 29
Das spezifische Gewicht Die Gefährlichkeit eines Stoffes ist unter anderem vom spezifischen Gewicht abhängig. Hohes spezifisches Gewicht (> 29): Geringes spezifisches Gewicht (< 29): ØSchwerer als Luft ØDie Atemgifte sammeln sich am Boden und bilden dort „Seen“ in Vertiefungen ØSie können „fließen“ und sich auch über große Distanzen (z. B. über die Kanalisation) ausbreiten und eine Gefahr darstellen. ØBei Brennbarkeit: Gefahr von Verpuffung, Explosion und Feuer auch in großen Entfernungen. ØLeichter als Luft ØIm Freien besteht meist nur direkt an der Entstehungs- oder Austrittsstelle eine akute Gefahr. ØIn geschlossenen Räumen und Behältern (z. B. Silos, Tanks usw. )stellen sie jedoch eine größere Gefahr dar, weil sie nicht entweichen können. ØBei Brennbarkeit: Gefahr von Verpuffung, Explosion und Feuer in geschlossenen Räumen. © OBM H. Engel
Physiologische Eigenschaften • Atemgifte werden nach der schädigenden Wirkung auf den Körper in drei Gruppen eingeteilt. Da Atemgifte häufig eine Mehrfachwirkung haben, teilt man sie der Gruppe ihrer gefährlichsten Wirkung zu. Eigenschaften Atemgifte © OBM H. Engel
Physiologische Eigenschaften • Atemgifte können den Sauerstoff verdrängen und daher erstickend wirken. • Atemgifte können die Atemwege reizen oder verätzen und das Lungengewebe zerstören (leicht und schwer wasserlöslich). • Atemgifte können auf Blut, Nerven und Zellen schädigend wirken. © OBM H. Engel
Physiologische Eigenschaften Folgeerscheinung beim Einatmen von Atemgiften können sein: Plötzliche Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, allgemeines Unwohlsein, flacher oder erhöhter Puls, Druckgefühl in den Schläfen, Hustenreiz, Erbrechen, Durchfall, Angstzustände, Gleichgewichtsstörungen, Bewußtlosigkeit und Tod können folgen. © OBM H. Engel
Einteilung der Atemgifte in Gruppen Atemgiftgruppe 1: - Atemgifte mit erstickender Wirkung Atemgiftgruppe 2: - Atemgifte mit Reiz - und Ätzwirkung Atemgiftgruppe 3: - Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 Atemgifte mit erstickender Wirkung Zu dieser Gruppe gehören alle Stoffe, die selbst nicht giftig sind, aber durch ihre Anwesenheit in hoher Konzentration den Luftsauerstoff (unter 15 - 17 Vol. %) verdrängen können. Bei diesen Atemgiften besteht die Gefahr, dass plötzlich und ohne vorheriges Bemerken Bewusstlosigkeit eintreten kann. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 • Edelgase (Helium, Argon, Krypton, Neon, Xenon, Radon) • Wasserstoff • Stickstoff • Methan • u. a. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 Edelgase • nicht giftig (Ausnahme Radon > radioaktiv) • farb-, geruch- und geschmacklos • nicht brennbar • keine Verbindung mit anderen Gasen • „Inerte Gase“ • leichter als Luft • Vorkommen z. B. : in geringen Teilen in der Luft enthalten (0, 96 Vol. ), Neonröhren (Neon), Schutzgas (Argon), Luftballons (Helium), u. a. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 Wasserstoff • nicht giftig • farb-, geruch- und geschmacklos • brennbar (Zündbereich 4 - 75, 6 Vol. %) • leichter als Luft ( Molekulargewicht 2) • Vorkommen und z. B. : Schweiß- und Schutzgas, Ballonfüllungen, Industrie, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 Stickstoff • nicht giftig • farb-, geruch- und geschmacklos • nicht brennbar • etwas leichter als Luft ( Molekulargewicht 28) • Vorkommen z. B. : zu 78 % in der Luft enthalten, Schutzgas, Herstellung von Ammoniak; Salpeter und Düngemittel, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 1 Methan • nicht giftig • farb-, geruch- und geschmacklos • brennbar (Zündbereich 5 -15 Vol. %) • zwei mal leichter als Luft • Vorkommen z. B. : Hauptbestandteil von Erdgas, Ausgangsprodukt zur Herstellung von Kraftstoffen und Alkohol, Sumpf- und Grubengas, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung Diese Atemgifte wirken auf die Schleimhäute der Atemwege. Sie können außerdem Reizungen der Augen und der Haut hervorrufen. Alle Atemgifte dieser Gruppe sind wasserlöslich und werden in Verbindung mit Wasser zu einer Säure oder Lauge. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Leicht wasserlöslich Stoffe • werden schon zu einem großen Teil in den oberen Atemwegen gelöst und somit früh erkannt. Schwer wasserlöslich Stoffe • © OBM H. Engel gelangen bis in die Lunge und werden dort erst gelöst. Sie verätzen die Alveolen, Gewebeflüssigkeit tritt aus (Lungenödem).
Atemgiftgruppe 2 Schädigungen werden bei den schwerwasserlöslichen Atemgiften erst nach einer längeren Zeit (Latenzzeit) erkennbar. Latenzzeit Unter Latenzzeit versteht man die Zeitspanne zwischen der Aufnahme und der spürbaren Auswirkung eines Giftes auf den Körper. Hierbei kann die Aufnahme des Giftes schon lange Zeit zurückliegen, wenn es zu einer Erkrankung kommt (latent: versteckt, verborgen, nicht offenkundig). Beispiele: Nitrose Gase (8 -12 Stunden), Tetrachlorkohlenstoff (8 -10 Jahre). © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 • • • Nitrose Gase Chlor Ammoniak Säure- und Laugendämpfe Phosgen u. a. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Nitrose Gase • Stickoxide, hauptsächlich NO und NO 2 • schwer wasserlöslich • Latenzzeit ca. 8 -12 Stunden • rotbraune Dämpfe • nicht brennbar • ca. 1, 5 mal schwerer als Luft • Vorkommen z. B. : Verbrennung von Stickstoffdünger und Zelluloid, entsteht bei Einwirkung von Salpetersäure auf orga. Stoffen und Metalle, Autogenschweißen, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Chlor • stechend riechendes Gas • gelbgrüne Dämpfe • 1 kg flüssiges Chlor ergibt 475 l Chlorgas • nicht brennbar • ca. 2, 5 mal schwerer als Luft • leicht wasserlöslich • Vorkommen z. B. : Schwimmbad, Desinfektionsmittel, chem. Industrie, Haushaltsreiniger, Schädlingsbekämpfung, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Ammoniak • farbloses Gas mit stechendem Geruch • leicht wasserlöslich • wässrige Lösung wird Salmiakgeist genannt (schwache Lauge) • brennbar (Zündbereich 15 - 28 Vol. %) • ca. 2 mal leichter als Luft • Vorkommen z. B. : Düngemittel, Kälteanlagen, Farbherstellung, Lösungsmittel, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Säure- und Laugendämpfe • leicht wasserlöslich • können brennbar sein • führen zu Verätzungen von Haut und Schleimhäute • bei längerer Einatemzeit oder hohe Konzentrationen tritt ein Lungenödem ein • in der Regel schwerer als Luft • z. B. : Salzsäure, Flußsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Natronlauge, Kalilauge, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 2 Phosgen • farbloses bis gelb-grünlichem Gas mit süßlichem bis fauligen Obstgeruch • schwer wasserlöslich • Latenzzeit: 4 - 6 Stunden • nicht brennbar • ca. 1, 4 mal schwerer als Luft • Vorkommen z. B. : Farbstoff- und Arzneimittelindustrie, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen Hierzu gehören alle Atemgifte, die auf den Gastransport im Blut, auf die Zellatmung oder hauptsächlich auf die Nervenzellen eine Giftwirkung ausüben. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Blutgifte beeinträchtigen den Sauerstoff/Kohlendioxidaustausch, indem sie den Sauerstofftransport durch die roten Blutkörperchen verhindern, Atemfermente blockieren oder das Blut zersetzen. Nervengifte dagegen üben eine narkotisierende oder lähmende Wirkung auf das Nervensystem aus. Die Wirkung ist nicht immer auf einen bestimmten Bereich beschränkt, sondern oft mit Nebenwirkungen auf verschiedene Organe (Gehirn, Leber, Rückenmark) kombiniert. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Zellgifte beeinträchtigen den Sauerstoff/Kohlendioxidaustausch, indem sie die Zellen blockieren und somit die Sauerstoffabgabe verhindern. Das venöse Blut bleibt mit Sauerstoff angereichert und führt zu einer Störung des Atemzentrums. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Im Allgemeinen verursachen Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen keine Reizungen der Schleimhäute. Damit entfallen die warnenden Anzeichen einer Schädigung. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 • • • Kohlenmonoxid Kohlendioxid Blausäure Lösungsmitteldämpfe u. a. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Kohlenmonoxid • die Verbindungsfreudigkeit mit dem Hämoglobin ist ca. 300 mal größer als mit Sauerstoff, Sauerstofftransport fällt aus • Blutgift ( 0, 1 - 0, 5 Vol. % führen nach wenigen Minuten zum Tode ) • farb-, geruchs- und geschmackloses Gas • brennbar (Zündbereich 12, 5 - 74 Vol. %) • leichter als Luft ( Molekulargewicht 28 ) • Vorkommen z. B. : unvollkommene Verbrennung , Brandrauch, Autoabgase, Zellhornverbrennung, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Kohlendioxid • Nervengift, wirkt auf das Atemzentrum des Gehirns • Steigerung der Atemfrequenz bei CO 2 - Erhöhung • ab 5 Vol. % CO 2 » Steigerung der Atmung • 6 - 8 Vol. % CO 2 » führen zu Kopfschmerzen und Schwindel • ab 8 Vol. % CO 2 » führen zur Bewußtlosigkeit • über 10 Vol. % CO 2 » führen zur schlagartigen Bewußtlosigkeit • ab 15 Vol. % CO 2 » führen sofort zum Tod © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 • farb- und geruchloses Gas mit leicht säuerlichem Geschmack • nicht brennbar • 1, 5 mal schwerer als Luft • Vorkommen z. B. : Löschmittel, 0, 04 % in der Luft, Kältemittel (Trockeneis), Schutzgas, Fäulnis/Gärung (Brunnen), vollständige Verbrennung, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Blausäure HCN • Zellgift, verhindert durch eine Blockade der Zellen die Sauerstoffaufnahme, Zellen sterben ab • der im Blut transportierte Sauerstoff kann nicht abgegeben werden, es kommt zu einer Schädigung des Zentralen -Nerven- Systems • Vergiftungsgefahr bereits ab 0, 01 Vol. % • farbloses Gas, riecht intensiv nach Bittermandelöl • brennbar (Zündbereich 5, 4 - 46, 6 Vol. %) • Hautresorptiv © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 • gering leichter als Luft ( Molekulargewicht 28 ) • Vorkommen z. B. : Brand von Zellhorn, Muskatnüsse, Kernen von Steinobst, unvollkommene Verbrennung, Schäd lingsbekämpfung, chemische Industrie, Arzneimittelfabrikation, etc. © OBM H. Engel
Atemgiftgruppe 3 Lösungsmitteldämpfe • narkotische Wirkung (Rauschwirkung ) • evtl. Reizerscheinungen an den Schleimhäuten • Latenzzeit von 10 -12 Jahren, Schäden an Leber, Nieren und Nebennieren • zum Teil brennbar • schwerer als Luft • Vorkommen z. B. : Aceton, Äther, Alkohol, Benzin, Benzol, Chloroform, Perchloretylen, Schwefelkohlenstoff, Klebstoff, Farbmittel, etc. © OBM H. Engel
Brandrauch Ist ein Gemisch von aus gasförmigen, festen oder flüssigen Verbrennungsprodukten und Verbrennungsrückständen. Welche Atemgifte im Einzelnen auftreten, ist abhängig von der Art der brennenden Materialien, der Verbrennungstemperatur und dem Sauerstoffangebot. Allgemein kann aber gesagt werden, dass der Brandrauch in der Hauptsache aus Kohlen-monoxid, Kohlendioxid, Stickoxiden, Schwefeldioxid, Blau-säure, Teerkondensat, Halogenwasserstoffen, unverbran-ntem Kohlenstoff (Ruß) und aufgewirbeltem Staub besteht. Die Gefährlichkeit des Brandrauches liegt im gleichzeitigen Zusammenwirken mehrerer Atemgifte im Körper des Menschen. © OBM H. Engel
Brandrauch © OBM H. Engel
Der MAK-Wert MAK ist die Abkürzung für „Maximale Arbeitsplatzkonzentration“. Dieser Wert gibt die Konzentration eines gas-, dampf-, oder staubförmigen Gemisches in der Luft an, die bei täglicher, achtstündiger Arbeit die Gesundheit im Regelfall nicht beeinträchtigt. Der MAK-Wert wird meist in ml/m³ (ppm, parts per million) oder bei Schwebstoffen auch in mg/m³ angegeben. Auch beide Angaben zusammen sind möglich. Stoffe, die über die Haut in den Körper gelangen können, sind in der MAK-Wertliste mit einem „H“ für „Hautresorbierend“ gekennzeichnet. Hier ist Atemschutz allein wirkungslos. Je kleiner der MAK-Wert ist, desto größer ist die Gefährlichkeit eines Stoffes. © OBM H. Engel
Der MAK-Wert Die Feuerwehr bedient sich der MAK-Werte zur Abschätzung der Gefährlichkeit von Stoffen. Ist die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft größer als der MAK-Wert dieses Stoffes, so ist die Anwendung von Atemschutz geboten. Beispiele aus der MAK-Liste: CO CO² CL² 50 ppm (ml/m³) = 0, 005 % 5000 ppm (ml/m³) = 0, 5 % 0, 5 ppm (ml/m³) = 0, 00005 % MAK - Wert © OBM H. Engel
Zusammenfassung Berlin. mpg • • • Treten Atemgifte auf / Welche? Können diese Atemgifte schädigend wirken / Wie? Welche Fehler machen diese Feuerwehrmänner? Wie kann ich mich davor schützen? Wie würden Sie (in Zukunft) vorgehen? © OBM H. Engel
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Dies und noch mehr unter: © OBM H. Engel
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