Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Informationsmodul fr Personalberater Eine Dienstleistung des
Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Informationsmodul für Personalberater Eine Dienstleistung des GAV Personalverleih
Anleitung Einführung Wissen Liebe Personalberaterin, Lieber Personalberater Recht Dieses Informationsmodul wurde auf vielseitigen Wunsch speziell für Sie konzipiert. Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Sie erfahren in kurzer Zeit Grundlegendes zum wichtigen Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Wissenswertes zu einzelnen Einsatzbranchen. Mit Hilfe des linken Navigationsbereichs erreichen Sie schnell das Gesuchte. Wir wünschen Ihnen spannende und wissenswerte Minuten! Ihre Anregungen sind uns jederzeit willkommen! Christine Michel Irène Righetti
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Einführung Hyperlinks FAQ Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz im Personalverleih
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Durch die Konstellation des Personalverleihs (Dreieckverhältnis) wird die Arbeitssicherheit vom Verleiher (Arbeitgeber) oft vernachlässigt. Ist es doch eine grosse Herausforderung, eine sichere Arbeitsumgebung seinen temporären Mitarbeitern zu gewährleisten. Durch die Beachtung der wichtigsten Grundregeln können hohe zukünftige Kosten und viel Leid vermieden werden.
Dreieckverhältnis Einführung Wissen Einsatzbetrieb Recht Einsatzbranchen g Au ftra rt Hyperlinks FAQ so eit Arb EKAS-Tools Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer (Temporär) Arbeitsvertrag
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Wissen
Wissenswertes Einführung Wissen Weshalb ist Arbeitssicherheit wichtig? Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Jährlich betroffene Arbeitnehmende in der Schweiz: • Berufsunfälle: 250’ 000 Die Kosten tragen der Unfallversicherer und der Arbeitgeber • Berufsbedingte Beschwerden des Bewegungsapparates: 670’ 000 Die Kosten tragen der Unfallversicherer, der Krankentaggeldversicherer und der Arbeitgeber • Stress 1’ 300’ 000 Die Kosten tragen der Krankentaggeldversicherer und der Arbeitgeber die neueste Stressstudie vom seco finden Sie hier
Wissenswertes Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die Kosten der psychischen Probleme für die Schweizer Wirtschaft beziffert. Durch Produktivitätsverlust, Gesundheitsvorsorge und soziale Abgaben entstehen jährliche Kosten von CHF 19'000'000. Dies entspricht 3, 2% des BIP (Bruttoinlandprodukt)
suva Klasse 70 C a Einführung Wissen Recht 105 Einsatzbranchen 124 EKAS-Tools Hyperlinks 771 In dieser Klasse sind alle temporär Arbeitende, welche im Gewerbe, Bau oder in der Industrie arbeiten, Unfall versichert. Art. 66 Abs. 1 lit. o UVG Auf 1’ 000 Versicherte verunfallen jährlich 229 Menschen. FAQ Unfälle ohne Taggeld Nichtverunfallte Quelle: suva Unfälle mit Taggeld Dies entspricht 23% der Versicherten.
Kostenfolge für den Verleiher Einführung 1, 200, 000 Wissen Recht 1, 000 Einsatzbranchen 800, 000 718’ 000 Hyperlinks CHF EKAS-Tools indirekte Kosten Sozialleistungen 600, 000 2 Unfalltage Lohnausgleich (20%) FAQ 400, 000 85'000 200, 000 104'000 170'000 0 Quelle: suva
Fragen Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Um die Fragen zu beantworten, klicken Sie bitte auf die korrekte Auswahl (Schaltfläche). Beispiel: Der Arbeitgeber der temporären Mitarbeiter. Innen ist immer der Verleihbetrieb. richtig falsch Info: Ein Klick auf den weissen Hintergrund bringt Sie zur nächsten Frage.
Fragen Wissenswertes Einführung Achtung: mehrere Antworten möglich! Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks § Die Kosten der Berufsunfälle tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber § Die Kosten der stressverursachten Krankheiten tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber FAQ § Die Kosten der Berufskrankheiten tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber
Fragen Wissenswertes Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen § Die OECD hat die jährlichen Kosten, verursacht durch Produktivitätsverlust, Gesundheitsvorsorge u. soziale Abgaben auf CHF 19’ 000’ 000 beziffert. Dies entspricht: 1% des BIP 2, 3% des BIP 3, 2% des BIP EKAS-Tools Hyperlinks FAQ § In der suva Klasse 70 C a sind Temporäre folgender Branchen versichert: Industrie Bau Gewerbe § Die höchsten Kostenfolgen nach einem Unfall für den Verleiher sind: der Lohnsummenausgleich die Sozialleistungen die indirekten Kosten
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich gilt: Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass all seine Mitarbeiter Berufsunfall und Nichtberufsunfall versichert sind. Gesundheitsschutz Art. 6, Abs. 1 Ar. G (Arbeitsgesetz) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. Link zum Artikel
Pflicht des Arbeitnehmers Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Gesundheitsschutz Art. 6, Abs. 3 Ar. G (Arbeitsgesetz) Für den Gesundheitsschutz hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur Mitwirkung heranzuziehen. Diese sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz zu unterstützen. Hyperlinks FAQ Link zum Artikel
Unfallverhütung Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Betriebe in der Schweiz Art. 81, Abs. 1 UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen. Link zum Artikel
Arbeitssicherheit Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Temporärarbeit Art. 10 VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Hyperlinks FAQ Link zum Artikel
Gesundheitsvorsorge Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Personalverleih Art. 9 Ar. GV 3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Hyperlinks FAQ Link zum Artikel Zu diesen beiden Artikeln wurden auch Wegleitungen erstellt (auf EKAS-Seite zu finden)
Schutz der Persönlichkeit Einführung Wissen Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers Recht Art. 328 OR (Obligationenrecht) Einsatzbranchen 1. Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. EKAS-Tools Hyperlinks FAQ 2. Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das Schutz der Persönlichkeit des AN einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet Art. 328 OR werden kann. auch Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen, insbesondere nicht sexuell belästigt wird. Link zum Artikel
Pflicht des Bewilligungsträgers Einführung Wissen Recht Arbeitssicherheit Art. 26 GAV Personalverleih Einsatzbranchen 1. Bewilligungsinhaber für den Arbeitsverleih haben der Vollzugskommission gegenüber die Einhaltung der relevanten EKAS-Richtlinie nachzuweisen. EKAS-Tools 2. Die Arbeitsverleiher haben die Personal-beratenden und die Arbeitnehmenden bezüglich Arbeitssicherheit zu instruieren und bestätigen das auf dem Einsatzvertrag. Die Vertragspartner definieren Lernziele und Unterrichtseinheiten für die Grundinstruktion. Hyperlinks FAQ 3. Die Einsatzbetriebe sind gemäss Verordnung über die Unfallverhütung verantwortlich für die Zurverfügungstellung einer Sicherheitsgrundausrüstung und für die ergänzenden Schutzmassnahmen und –instruktionen, die entsprechenden Schutzanzüge, das Einhalten der Schutzvorschriften (Asbest-sanierung/Wasser-, Schlamm-, Untertagarbeiten etc. ) und das Melden und die Entschädigung der Verleihbetriebe für die entsprechenden Zuschläge.
EKAS Wegleitung Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Link zum Download
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Rechte der temporären Arbeitskraft Der Arbeitgeber muss insbesondere: • zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind • die Arbeitnehmenden bei der Arbeitssicherheit zur Mitwirkung heranziehen • Sie bei Stellenantritt über die auftretenden Gefahren informieren und bezüglich der Massnahmen zu deren Verhütung anleiten • Ihnen wenn nötig eine zumutbare persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzbekleidung usw. ) • in seinem Unternehmen die zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten notwendigen Massnahmen treffen • den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder deren Vertretung in allen Fragen der Arbeitssicherheit das Mitspracherecht gewähren
Einführung Wissen Pflichten der temporären Arbeitskraft Die Arbeitnehmer müssen namentlich: Recht • den Arbeitgeber in der Durchführung der AS unterstützen Einsatzbranchen • die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen EKAS-Tools • Ihre persönliche Schutzausrüstungen (PSA) benützen und die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen Hyperlinks FAQ • die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen • einen Mangel, der die Arbeitssicherheit beeinträchtigt, sofort beseitigen oder - sofern dies nicht möglich ist - dem Arbeitgeber melden Es ist Ihnen untersagt, • die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu beeinträchtigen und • sich in einen Zustand zu versetzen, in dem Sie sich selbst oder andere gefährden (Alkohol, Drogen usw. )
Fragen Recht Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks Achtung: mehrere Antworten möglich! § Der Gesundheitsschutz der temporären Mitarbeitern sind u. a. in folgenden Gesetzen geregelt: Arbeitsgesetz Personenrecht Obligationenrecht § Für den Schutz der Gesundheit der temporären Mitarbeiter ist laut Gesetz verantwortlich … FAQ der Temporäre der Einsatzbetrieb der Personalverleiher § Art. 10 der Verordnung über die Unfallverhütung befasst sich mit: den Arbeitnehmern dem Einsatzbetrieb der Temporärarbeit
Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Einsatzbranchen Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Spezialitäten der wichtigsten Einsatzbranchen (Bauhauptgewerbe, Gebäudehülle, weitere wie Reinigungsbranche, Gastro, Medical, etc. werden folgen)
Bauhauptgewerbe Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) engagiert sich mit den Sozialpartnern seit vielen Jahren für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Das Kredo des SBV lautet: Wer als Arbeitgeber seine Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt, steht auf der Gewinnerseite. Nicht nur erfüllt er die gesetzlichen Vorgaben, auch investiert er in reibungslose Betriebsabläufe und minimiert das Risiko von unerwarteten Zwischenfällen mit möglichen Folgen wie Sach- und Personenschäden, Betriebsunterbrüche, Haftpflichtforderungen oder gar Strafuntersuchungen.
SBV Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Basierend auf Art. 51 VUV nimmt der SBV den Leistungsauftrag der Bf. A (eine Fachorganisation der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und der suva war. Auf der Homepage finden Sie viele nützliche Tipps, sogar für die Arbeit auf dem Bau unter extremen Temperaturen. Link zur Homepage
Sicherheitsparcours Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung Damit Ihre Mitarbeiter die wichtigsten Verhaltensregeln life erleben können, stehen Sicherheitsparcours zu Verfügung. Z. B. der Sicherheitsparcour “stolpern, stürzen, abstürzen”. In zwei Stunden das Allerwichtigste: 1. Motivation zu sicherem Verhalten. 2. Persönliche Schutzausrüstung. EKAS-Tools 3. Arbeiten in der Höhe Hyperlinks 4. Fassadengerüste FAQ Link
Sicherheit auf der Baustelle Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ • „sicuro“ steht für eine von der EKAS genehmigte Branchenlösung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Bauhauptgewerbe“. • „sicuro“ behandelt alle von der Trägerschaft unterstützten Massnahmen für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Sicuro
Unterstützung durch suva Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Die suva hat äusserst wichtige branchenspezifische Verhaltensregeln zusammengestellt. Diese sollten jedem Mitarbeiter, der in die entsprechende Branche eingesetzt wird, bekannt sein. • Lebenswichtige Regeln Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ • Sapros, die Internetplattform für Sicherheitsprodukte Hier geht es zum Link
Tödliche Berufsunfälle Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ
Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben riskiert!
Die Sicherheitscharta Einführung Einsatzbranchen Vision 250 Leben Hyperlinks In der Schweiz verunfallen jedes Jahr rund 250‘ 000 Menschen bei der Arbeit. Davon sind 181'500 Personen Versicherte der Suva. Es trifft jeden fünften Bauarbeiter, jeden vierten Gerüstbauer und jeden dritten Forstarbeiter. «Vision 250 Leben» heisst die Antwort der Suva auf diese hohe Anzahl schwerer Arbeitsunfälle. Ziel ist, in den nächsten zehn Jahren 250 Berufsunfälle mit Todesfolge und ebenso viele schwere Invaliditätsfälle zu verhindern. FAQ Die «Lebenswichtigen Regeln» stehen dabei im Mittelpunkt. Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Link Sicherheitscharta
Stop sagen dürfen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung Die lebenswichtigen Regeln bilden die Grundlage für den Ausspruch STOP bei ernsthafter Gefahr. Den Mut zu haben, STOP zu sagen ist nicht immer einfach. Die suva hat spezielle Lernprogramme entwickelt, damit Ihre Mitarbeiter trainieren können. EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Hier geht es zu den Lernprogrammen
Fragen Bauhauptgewerbe Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! § Welche Organisation setzt sich speziell für die Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe ein? sicuro Cleantech Medical Cluster § Die Sicherheitscharta wurde u. a. von folgenden Vertretern unterzeichnet: suva Planer Arbeitgeberverbände § Wieviele schwere Unfälle und Invaliditätsfälle will die Sicherheitscharta innerhalb 10 Jahren vermeiden? 55 250 125
Gebäudehülle Schweiz Einführung Einsatzbranchen Gebäudehülle Schweiz führt regelmässig für die Temporärarbeitende angepasste Grundkurse durch. Bauhauptgewerbe http: //temptraining. ch Gebäudehülle Die Kurskosten werden vor der ersten Einsatzstunde vom Sozialfonds temptraining übernommen. Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Dies gilt für alle Arbeitssicherheitskurse!
Gebäudehülle Schweiz Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ PSAg. A / Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Arbeitnehmer die im Unterhalt tätig sind und nicht den Kollektivschutz wie Gerüst usw. benutzen können, müssen einen Kurs PSAg. A vorweisen. Diesbezüglich ist es wünschenswert, dass solche Arbeitnehmer schon mit der Ausbildung im Einsatzbetrieb erscheinen. Dies stellt natürlich einen klaren Mehrwert dar für alle Beteiligten. Nähere Kursinformationen auf: Link zu den Schulungsinformationen
Gebäudehülle Schweiz Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ PSA / Persönliche Schutzausrüstung Entgegen dem Gesetzestext, stellen mittlerweile viele Personalverleiher den Arbeitnehmern die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. die notwendigen Arbeitsmittel sind: • • • Schutzhelm Schutzbrille Gehörschutzmittel Schutzschuhe Schutzhandschuhe Schutzkleidung
Verbots-, Gebots-, Warnzeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe In diesem Abschnitt lernen Sie verschiedene Zeichen kennen. Erstmal sind nur die Zeichen sichtbar. Gebäudehülle Mit einem Klick auf das Zeichen können Sie die Bedeutung des Zeichens lesen, resp. kontrollieren, ob Sie es korrekt interpretiert haben. Gebot, Warnung Beispiel: EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Für Fussgänger verboten
13 Verbotszeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern Rauchen verboten Gebäudehülle Für Fussgänger verboten Gebot, Warnung Mitfahren auf Flurförderzeugen verboten EKAS-Tools Trinken und Essen verboten Hyperlinks FAQ Zutritt für Unbefugte verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
13 Verbotszeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Mit Wasser löschen verboten Blättern von Plattenmaterialien verboten Gebäudehülle Kein Trinkwasser Gebot, Warnung Für Flurförderzeuge verboten EKAS-Tools Hyperlinks Berühren verboten FAQ Personenbeförderung verboten
14 Gebotszeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Augenschutz benutzen Gehörschutzmittel tragen Gebäudehülle Schutzhelm benutzen Gebot, Warnung Seitlich vom Transportwagen stehen EKAS-Tools Hände waschen Hyperlinks FAQ Schutzhandschuhe benutzen Schutzschuhe benutzen
14 Gebotszeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Schuhe mit Profilsohle tragen Atemschutz benutzen Gebäudehülle Schutzkleidung benutzen Gebot, Warnung Gesichtsschutzschild benutzen EKAS-Tools Auffanggurt benutzen Hyperlinks FAQ Übergang benutzen Vor Arbeiten freischalten
17 Warnzeichen Einführung Einsatzbranchen Warnung vor giftigen Stoffen Bauhauptgewerbe Warnung vor feuergefährlichen Stoffen Gebäudehülle Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen Gebot, Warnung vor ätzenden Stoffen EKAS-Tools Hyperlinks Warnung vor Biogefährdung FAQ Warnung vor Stolpergefahr
17 Warnzeichen Einführung Einsatzbranchen Warnung vor Rutschgefahr Bauhauptgewerbe Warnung vor Einzugsstellen Gebäudehülle Warnung vor heisser Oberfläche Gebot, Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung EKAS-Tools Hyperlinks Warnung vor dem Betreten von Walzen oder Rollen FAQ Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
17 Warnzeichen Einführung Einsatzbranchen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung vor Quetschgefahr Warnung vor Absturzgefahr Warnung vor Handverletzungen Warnung vor Flurförderzeugen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Warnung vor Gasflaschen
Fragen zu den Zeichen Einführung Einsatzbranchen Dieses Zeichen bedeutet: Hände waschen Bauhauptgewerbe Gebäudehülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Hände pflegen Schutzhandschuhe tragen Dieses Zeichen bedeutet: Frostgefahr Warnung vor Einzugsstellen Warnung vor Schneebällen Dieses Zeichen bedeutet: Wegnehmen verboten Aufheben verboten Berühren verboten Dieses Zeichen bedeutet: Warnung vor Stolpergefahr Sprunggefahr Warnung vor Ohnmacht
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
EKAS-Tools Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Spezielle Präventionsinstrumente für den Personalverleih wurden von der EKAS zusammen mit dem Branchenverband swissstaffing, den Durchführungsorganen (Kantone, Seco, Suva) sowie Versicherer und Sozialpartner entwickelt. Hier geht es zu den detaillierten Informationen Hyperlinks FAQ Wie Sie lesen konnten, wurden für alle Beteiligten im Personalverleih Instrumente entwickelt.
Handling Sicherheitspass Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ • Der persönliche Sicherheitspass richtet sich an temporäre Arbeitskräfte. Er ist ihr Eigentum. • Der Sicherheitspass soll die Chancen der temporären Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. • Darin werden eingetragen: • Personalien der temporären Arbeitskraft • Einsatzgebundene Instruktionen • Nicht einsatzgebundene Instruktionen
Fragen EKAS Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! § Die eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit ist die … EKAS Eidg. AS AS / GS § Das Anforderungsprofil wurde für folgende Personen entwickelt: Verleihbetrieb Temporärmitarbeiter Einsatzbetrieb § Das Qualifikationsprofil wurde für folgende Personen entwickelt: Temporärmitarbeiter Einsatzbetrieb Verleihbetrieb § Der Sicherheitspass wurde für folgende Personen entwickelt: Einsatzbetrieb Temporärmitarbeiter Verleihbetrieb
Fragen EKAS Tools Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! § Der Sicherheitspass ist Eigentum vom: Einsatzbetrieb Temporären Mitarbeiter Verleihbetrieb § Darin werden folgende Kurse und Instruktionen eingetragen: einsatzgebundene Freitzeit- nicht einsatzgebundene § Wer ist berechtigt, die absolvierten Instruktionen einzutragen? Temporärmitarbeiter Personalberater Ausbildungsinstitution § Der Sicherheitspass wurde für folgende Personen entwickelt: Einsatzbetrieb Temporärmitarbeiter Verleihbetrieb
Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ weitere wertvolle Hyperlinks
Film ab … Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen Die suva hat einige sehr aussagekräftige Filme zum Thema Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz gedreht. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und EKAS-Tools Hyperlinks FAQ klicken Sie hier. . .
Arbeitssicherheitskurse Einführung Wissen Recht Der Sozialfonds temptraining übernimmt die Kurskosten vor der ersten Einsatzstunde. Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Hier gelangen Sie zum temptraining Prozess
FAQ Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Auf dieser Seite werden zukünftig die Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen.
Vielen Dank! Einführung Wissen Recht Einsatzbranchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ … dass Sie sich mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der verliehenen Personen auseinandergesetzt haben. Dieses Modul erhebt in keiner Art und Weise den Anspruch an Vollständigkeit. Damit wir dieses Informationsmodul weiter ausbauen und vervollständigen können, sind uns Ihre Anregungen, Hinweise, Fragen, … jederzeit willkommen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Christine Michel Irène Righetti
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