Arbeitsmigration in Deutschland Gliederung n n 1 Anwerbung
Arbeitsmigration in Deutschland
Gliederung n n 1. Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955 -1973) 2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 1973 2. 1 Anwerbestoppausnahmen ¨ 2. 2 Die deutsche „Green Card“ ¨ n n 3. Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration? 4. Arbeitsmigration – heute und in der Zukunft notwendig? 4. 1 Notwendigkeit ¨ 4. 2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission? ¨
1. Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955 -1973)
Ausländische Arbeitskräfte in Westdeutschland (in 1. 000) Eigene Umsetzung aus folgenden Quellen: Herbert 1986: 188 f. (Tabelle 16); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 4. 2. 1: Struktur der Arbeitnehmer(1993: 49 und 1994: 24 und 53)und Reihe 2: Ausländer (1994: 11); Bundesanstalt für Arbeit: Jahresberichte
http: //www. zuwanderung. de/images/img/large/1_1. gif
2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 1973 2. 1 Anwerbestoppausnahmen - zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht- EU-Staaten
§ Ausnahmetatbestände Aufenthalts. Erlaubnis 2 Abs. 1 Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung; Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikanten); Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur höher qualifizierten Fach- oder Führungskraft; Auszubildende nach anerkanntem Lehr- oder Ausbildungsplan; sonstige Weiterzubildende mit Berufsabschluss zwischen einem und fünf Jahren 2 Abs. 2 Ausländer, die von einem inländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt werden zur vorübergehenden Einarbeitung; Fachkräfte zur Einarbeitung oder Aus- und Weiterbildung, die in einem deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt werden; Ausländer zur beruflichen Qualifikation im Rahmen von Exportlieferungs- oder Lizenzverträgen; Au-Pair. Beschäftigte bis zu einem Jahr 2 Abs. 3 Gastarbeitnehmer; Ausländer zur Einführung in die Geschäftspraxis bei bestehenden Geschäftsbeziehungen bis zu 18 Monaten 2 Abs. 4 Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen für ein fachbezogenes Praktikum; Fach- und Führungskräfte zur Ausund Weiterbildung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen bis zu zwei Jahren 3 Werkvertragsarbeitnehmer bis zu zwei Jahren max. 3 Jahre
4 Abs. 1 Saisonarbeitnehmer bis zu drei Monaten 4 Abs. 2 Schaustellergehilfen bis zu neun Monaten 4 Abs. 3 Arbeitnehmer zur Montage von Fertighäusern bzw. -hallen bis zu zwölf Monaten 4 Abs. 4 Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an Schulen bis zu fünf Jahren 4 Abs. 5 Lehrkräfte und Lektoren zur Sprachvermittlung an Hochschulen bis zu fünf Jahren 4 Abs. 6 Spezialitätenköche bis zu drei Jahren 4 Abs. 7 & 8 Fachkräfte in international tätigen Konzernen bis zu zwei/ drei Jahren 4 Abs. 9 Ausländische Hausangestellte eines für einen begrenzten Zeitraum von seinem Arbeitgeber im Inland beschäftigten Ausländers
5 Nr. 1 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren 5 Nr. 2 Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation “ 5 Nr. 3 Leitende Angestellte und Spezialisten eines Unternehmens mit Staatsangehörigkeit des Landes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens ist “ 5 Nr. 4 Leitende Angestellte eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens “ 5 Nr. 5 Fachkräfte bei deutschen Trägern in der Sozialarbeit zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer “ 5 Nr. 6 Seelsorger für ausländische Arbeitnehmer “ 5 Nr. 7 Krankenschwestern und -pfleger “ 5 Nr. 8 Künstler und Artisten mit Hilfspersonal “ 5 Nr. 9 Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins und Dressmen “ 6 Grenzgänger Tägliche Rückkehr in Heimatstaat oder max. 2 Tage / Woche 7 Beschäftigte auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen einem und fünf Jahren 8 Beschäftigte auf der Basis einer Ausnahmebefugnis im Einzelfall “ 9 Bestimmte Staatsangehörige (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern) “ 10 Ehemalige Deutsche und Kinder ehemaliger Deutscher “ Eigene Umsetzung mit Hilfe folgender Quellen: www. aufenthaltstitel. de/asav. html; www. jobpilot. de/content/international/arbeiten/de/deinfo 3002 a. html, www. zuwanderung. de/downloads/migrationsbericht_2004. pdf;
2. 2 Die deutsche „Green Card“
Green Card
Herkunftsländer „Green Card“ erteilten IT-Fachkräfte
3. Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?
OUT!!! IN(? )
4. Arbeitsmigration – in der Zukunft notwendig? 4. 1 Notwendigkeit n n n Mangel an geeigneten Arbeitskräften Wettlauf im Werben um Fachkräfte Demographische Entwicklung
Bevölkerungsentwicklung bis 2050: Der Spiegel – „Jedes Steinchen umgedreht“ - 28. 05. 2001
http: //www. friedenspaedagogik. de/service/cartoon/03_w_50. html
4. 2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission? 1)Punktesystem n Antragsvoraussetzung ¨ ¨ ¨ Nicht älter als 45 Jahre Gesund „guten Leumund“ Finanzielle Reserve für Anfangszeit Muss keine Arbeitsplatzzusage vorhanden sein positiver Antrag Bewertung durch Punktesystem
http: //www. migration-info. de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401. htm
http: //www. migration-info. de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401. htm
Betrachtung des Punktesystems n Vorteile: ¨ Gute Auswahl der Bewerber ¨ Große Flexibilität ¨ Transparenz ¨ Selbsteinschätzung n Nachteile ¨ Administrative Kosten ¨ „time-lag“ ¨ Soziale Kompetenzen?
Weitere Vorschläge der Süssmuth-Kommission n 2)Kurzfristige Aufenthaltgenehmigung 3)Aufenthaltsgenehmigung für Studenten 4)Aufenthaltsgenehmigung für Spitzenkräfte Ende 2001 blockiert CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat
Einflussfaktoren für die Brüche bei der Arbeitsmigration in Deutschland n Wirtschaftliche Faktoren 1)Ölpreisschock verstärkt steigende Arbeitslosenzahlen Wirtschaftskrise Anwerbestopp 1973 2)Bedarfslücken des deutschen Arbeitsmarktes 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung n politisch-historischer Faktor Öffnung der Grenzen zu Osteuropa 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung Taktik erwartete Wanderungsbewegungen aus den Transformationsstaaten zu bremsen n politisch- institutioneller Faktor rot-grüne Regierung ab 1998 Bekennung zum Einwanderungsland Zuwanderungsgesetz n politisch- konjunktureller Faktor Druck seitens der Unternehmerverbände (Beschwerden über den Mangel an ITFachkräften Schröder kündigt während der internationalen Computermesse Ce. BIT 2000 die „Green Card“ an
1)In welche Richtung wird die Große Koalition in Bezug auf Arbeitsmigration gehen? 2)Chance auf eine Regelung nach Punktesystem?
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