Arbeitslos wie gehts weiter Arbeitsvermittlung Arbeitslos wie gehts

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Arbeitsvermittlung

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE • Anhand Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird ein Abgleich mit den gemeldeten Stellen durchgeführt. • Liegt eine passende Stelle vor, wird sie Ihnen sofort angeboten. Beachten Sie: • Auch Vermittlungsvorschläge an An-Verleiher / Zeitarbeit sind zumutbar. • Wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnen (auch das erste Arbeitsangebot), tritt eine Sperrzeit ein (im Wiederholungsfall erlischt der Anspruch ganz)

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Angebote sind zumutbar, wenn: • sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz) • Ihr täglicher Arbeitsweg (Hin und Zurück) bei einer Vollzeitbeschäftigung 2, 5 Std. nicht übersteigt (unerheblich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder PKW) • Angebote von Zeitarbeitsfirmen vorliegen • spätestens ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit bundesweite Vermittlung (Ausnahme möglich, z. B. familiäre Gründe) • eine mögliche stufenweise Absenkung des erzielbaren Bruttoarbeitsentgelts erfolgt

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE • über eingehende Stellen werden sofort geeignete Bewerber informiert • Vorschläge werden sowohl an Sie, als auch an den Arbeitgeber versandt • sofortige Reaktion Ihrerseits auf das Angebot • Rückmeldung an Ihren zuständigen Vermittler über das Ergebnis

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Was erwartet Sie beim Arbeitsvermittler ? • Der Vermittler wird verschiedene Fragen an Sie stellen, in Beziehung auf • Ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Vorlage von Zeugnissen, Prüfungen, Regionale Mobilität, Busverbindung etc. ), • wie Sie arbeiten können (Arbeitszeit, Verteilung der AZ, gesundheitl. Einschränkungen) • ob Sie bereit sind, alle Möglichkeiten zu nutzen, um wieder eine Arbeit zu bekommen. Deshalb: Bereiten Sie sich auf den Termin beim Arbeitsvermittler vor.

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Verpflichtung zu Eigenbemühungen z. B. Stellenanzeigen in Zeitungen auswerten, Internet sichten gerichtet auf evtl. Zeitungsanzeigen aufgeben www. arbeitsagentur. de Markt&Chance Initiativbewerbungen alle zumutbaren, versicherungspflichtigen mehr als kurzzeitigen, nichtselbstständigen Beschäftigungen Nutzen Sie alle Möglichkeiten um einen Arbeitsplatz zu finden

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? • Eigenbemühungen müssen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten seit der letzten Meldung schriftlich übersandt werden. • Persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. • Meldung innerhalb von 3 Monaten damit erfüllt aber Jugendliche unter 25 Jahren müssen den Nachweis monatlich erbringen. Wichtig: 2 -3 Eigenbemühungen monatlich

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? FÖRDERMÖGLICHKEITEN ZUR ARBEITSAUFNAHME Voraussetzungen: • Es werden keine gleichartigen Leistungen von anderen Stellen gewährt • RECHTZEITIGE ANTRAGSTELLUNG d. h. Anträge sind vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beim Arbeitsamt zu stellen

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? UNTERSTÜTZUNG DER BERATUNG UND VERMITTLUNG Bewerbungskosten Kosten, die üblicherweise für eine Bewerbung entstehen (z. B. Porto, Bewerbungsfotos usw. ) bis 260. - € jährlich Reisekosten Kosten, die für ein Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber außerhalb des Wohnortes entstehen Fahrkarten für die Bahn können Sie gleich von uns erhalten

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? MOBILITÄTSHILFEN. . . für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte AN bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Übergangsbeihilfe Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Entgeltzahlung Als zinsloses Darlehen bis zu 1000, - €. Zwei Monate nach Auszahlung in 10 gleichen Raten zurück zu zahlen. Ausrüstungsbeihilfe Arbeitskleidung und -gerät Zuschuss bis 260, - € . . .

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? MOBILITÄTSHILFEN bei auswärtiger Arbeitsaufnahme Reisekostenbeihilfe bei Anreise zur Arbeitsaufnahme Fahrkostenbeihilfe tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle Trennungskostenbeihilfe getrennte Haushaltsführung bis 300. - € Höhe und Dauer erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler Umzugskostenbeihilfe Zuschuss für das Befördern des Umzugsgutes -> max. 4500, - €

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN Für Arbeitnehmer • Trainingsmaßnahmen • Vermittlungs- und Bildungsgutschein • Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss Für Arbeitgeber • Eingliederungszuschüsse • Einstellungszuschuss bei Firmengründungen Im Einzelfall direkt mit dem Arbeitsvermittler/Arbeitsberater abklären.

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSGUTSCHEIN. . . dient zur Finanzierung eines privaten Arbeitsvermittlers, wenn dieser Sie erfolgreich in Arbeit bringt. . . ist bis zur vollendeten Vermittlung Eigentum des Arbeitslosen Voraussetzungen: • mindestens 3 Monate arbeitslos • Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe • ABM-/SAM-Beschäftigte (eigenständiger Anspruch) Die Höhe richtet sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit: Im Einzelfall direkt mit dem Arbeitsvermittler abklären.

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? BILDUNGSSGUTSCHEIN. . . dient der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung • Einlösung durch Teilnehmer bei einem zugelassenem Bildungsträger seiner Wahl • Gültigkeitsdauer i. d. R. 3 Monate (ggf. Begrenzung auf 1 Monat) • nur in Absprache mit Ihrem Arbeitsberater

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? FÖRDERUNG DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT Existenzgründungszuschuss -Ich-AG bzw. Familien-AGmax. 3 Jahre 1. Jahr: 600, - € / Monat 2. Jahr: 360, - € / Monat 3. Jahr: 240, - € / Monat Überbrückungsgeld max. 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe zzgl. pauschalierter SV-Beiträge
- Slides: 15