Amt fr Berufsbildung Mittel und Hochschulen Qualifikationsverfahren Regula
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Qualifikationsverfahren Regula Meister Berufsinspektorin Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Bielstrasse 102, 4502 Solothurn Tel. Fax 032 627 28 92 032 627 29 92 Regula. meister@dbk. so. ch www. abmh. so. ch
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen 12. Dezember 2016 LAP
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Prüfungsinfos -> lap. so. ch Weisungen QV 2017
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen lap. so. ch Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben bei Prüfungsbeginn die „Allgemeinen Weisungen“ gelesen !
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Erfolgreiche unter lap. so. ch Bestandene Prüfungen 149 Muster Karin Restaurant zur Prüfung, Solothurn LAP 2017: ab Samstag, 24. Juni 2017 laufend neue Resultate
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Prüfung 2017 - Zeitplan Praktische Arbeiten Allgemeinbildung zw. 8. Mai – 12. Mai Freitag, 9. Juni erster Versand Briefe „nicht bestanden“ Donnerstag, 22. Juni Aufschaltung Internet „Erfolgreiche“ Samstag, 24. Juni Prüfungsfeier Mittwoch, 5. Juli
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen …. Juli 2017
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Aufteilung der Prüfungskosten Experten Kanton Repetenten Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Lehrbetrieb (mit Lehrvertrag) Reise, Verpflegung, Unterkunft Lernende Experten Kanton Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Repetenten Reise, Verpflegung, Unterkunft Repetenten Experten Kanton Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Kandidaten Reise, Verpflegung, Unterkunft Kandidaten Lernende / Repetenten (ohne Lehrvertrag) Kandidaten Art. 32 BBV
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Fragen und Bemerkungen
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Kosten der Lehrabschlussprüfung BBG Art. 41 BBV Gebühren Art. 41. 1 Für die Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, des eidgenössischen Berufsattests und des eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses dürfen von den Kandidatinnen und Kandidaten und von den Anbietern der Bildung in beruflicher Praxis keine Prüfungsgebühren erhoben werden. Art. 41. 2 Für unbegründetes Fernbleiben oder Zurücktreten von der Prüfung und für die Wiederholung der Prüfung sind Gebühren zulässig. Art. 39 Kostenbeteiligung Art. 39. 1 Materialkosten und Raummieten fallen nicht unter die Prüfungsgebühren nach Artikel 41 BBG und dürfen den Anbietern von Bildung in beruflicher Praxis ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Art. 39. 2 Bei Qualifikationsverfahren von Personen ausserhalb eines Bildungsverhältnisses der beruflichen Grundbildung kann die Behörde das erforderliche Material und allfällige zusätzlich entstehende Kosten den Kandidatinnen und Kandidaten ganz oder teilweise in Rechnung stellen.
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