Altersermigung Lebensarbeitszeitkonto LAK Unterrichtsverpflichtung von 27 5 Stunden
Altersermäßigung Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Unterrichtsverpflichtung von 27, 5 Stunden (ab Schulhalbjahresende nach 60. Geburtstag 27 Stunden) • Seit 1. 1. 2007 sparte man bei voller Stelle bis zum 50. Lebensjahr 0, 5 Stunden ins LAK • > 50 Jahre gab es nichts • Seit 1. 8. 2017 spart man bei voller Stelle bis zum 60. Lebensjahr ebenfalls 0, 5 Stunden ins LAK • > 60 Jahre endet die Ansparung ins LAK • Prozentuale Verringerung der Ansparung bei Teilzeit • Änderungen gelten immer ab Schulhalbjahr nach Vollendung des Lebensjahres
Reduzierungen durch Altersermäßigung • ABHÄNGIG VOM UNTERRICHTSEINSATZ • ab Schuljahresende nach dem 55. Lebensjahr • Bei mehr als 75% Unterrichtseinsatz • Bei mehr als 50% bis 75% Unterrichtseinsatz -1 - 0, 5 • ab Schuljahresende nach dem 60. Lebensjahr • Bei mehr als 75% Unterrichtseinsatz • Bei mehr als 50% bis 75% Unterrichtseinsatz -2 -1
Kolleg. In XY • Stundenreduzierung: • Deputat für Steuergruppe • Beansprucht eine Std aus LAK • Unterrichtsverpflichtung 20 Stunden entsprechen 74, 07 % = 1 Std Altersermäßigung 61 Jahre (27 Std) 22 -1 -1 • Stundenreduzierung: • Deputat für Steuergruppe • Beansprucht eine Std aus LAK 23 -1 -1 20 Std • Unterrichtsverpflichtung 21 Std 19 Stunden 21 Stunden entsprechen 77, 77 % = 2 Std Altersermäßigung 19 Stunden 1 Stunde mehr bezahlt!!!
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