Altersarmut Erfahrungen aus der Praxis DSAin Anlanger Beatrix
Altersarmut Erfahrungen aus der Praxis DSAin Anlanger Beatrix DSAin Buchgraber Sandra, MA
Tätigkeitsbereich behördliche Sozialarbeit v Sozialarbeit bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung für erwachsene Grazer. Innen v Ressourcen aktivieren, Hilfeleistungen koordinieren und soziale Angebote im Rahmen von Einzelfallhilfe und sozialarbeiterischem Case Management v Interventionen in Form von Hausbesuchen, persönliche und telefonische Beratungen v kostenloses, vertrauliches Angebot des Sozialamts der Stadt Graz
Angebote richten sich u. a. an: p Personen in finanziellen Notlagen p Personen, die auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters oder auf Grund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung Hilfe und Unterstützung zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse benötigen
Generelle Entwicklungen • demographische Veränderungen • alternative Beziehungs- und Partnerschaftsmodelle • Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Zuwanderung • Ausdünnung von sozialen Kontakten, Qualität des sozialen Netzwerkes, soziale Deprivation
Auswirkungen von Altersarmut p schlechte Wohnbedingungen p sozialer Rückzug, eingeschränkte Teilhabe p mangelnde finanzielle Möglichkeiten und Handlungsspielräume
Richtwerte 2015 p p p Mindestpension für Alleinstehende (netto) € 827, 82 Mindestpension für Ehepaare (netto) € 1. 241, 19 Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Alleinstehende (Grundbetrag) € 827, 82
Mindestsicherung in Graz Zeitraum: 01. 2014 - 31. 12. 2014 Personen mit BMS Bezug Haushalte Männer 6. 470 Frauen Davon: Alleinstehende Paare Haushalte Männer ab 65 Frauen ab 60 275 120 155 27 20 22 4. 020 Kinder 4. 194 4. 558 0 0
Beispiel in Zahlen Einkommen: AMS Bezug € 540 BMS Bezug € 300 --------------€ 840 monatlich Ausgaben: Miete € 420 (abzgl. Wohnbeihilfe € 140) Strom € 80 --------------€ 360 monatlich
Bedarfslagen p Miet- und Energiekosten p Forderungen Jahresabrechnungen p Elektrogeräte p Kosten Pflege- und Betreuungsaufwand p Eigenleistung Heilbehelfe p Hausrat
Hilfe in besonderen Lebenslagen Nach § 15 (1) Stmk. Sozialhilfegesetz: „Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse sozialer Gefährdung ausgesetzt sind und zur Eingliederung in die Gemeinschaft und das Erwerbsleben oder zur Festigung der Stellung in der Gemeinschaft und im Erwerbsleben der Hilfe bedürfen. “
Fallvignette, Herr A p 75 jähriger Mann, alleinstehend p 1 Sohn, kein Kontakt, sozialer Rückzug p Substandard – Wohnung, Tendenz zur Verwahrlosung p Mindestsicherungsbezug € 840, 89 / Monat p Gehfähigkeit eingeschränkt, Innenohrschwerhörigkeit, Bluthochdruck, Schwindel, Zustand nach Apoplexie und Grand mal Anfall (Epilepsie) p Erstkontakt: Mietrückstand, Lebensunterhalt
Fallvignette, Herr A ü Sicherung Lebensunterhalt ü Regelung Mietrückstandstilgung ü Geltendmachung von Ansprüchen, Förderungen ü Planung zukünftige Wohnversorgung ü Instandsetzung, Reparatur ü Installierung soziale Dienste, Besuchsdienst
Fallvignette, Frau B p 64 jährige Frau, verheiratet p Enkelsohn im Haushalt p familiäre Probleme, Gewalt in der Ehe p städtische Gemeindewohnung p Pension € 776, 21 (inkl. Fremdabzug) und Pflegegeldstufe 2 - € 284, 30 p Gehfähigkeit eingeschränkt, Erkrankung rheumatischer Formenkreis und degenerative Veränderungen Wirbelsäule p Erstkontakt: drohende Aufkündigung (€ 1. 657 Mietrückstand)
Fallvignette, Frau B ü Beratung partnerschaftliche Problematik, Erstmaßnahmen ü Vernetzung juristische, psychologische Beratung ü Wohnungssicherung – Erstellung Hilfeplan ü nachhaltige Sicherung, zukünftige Vermeidung Notlage
Danke fürs Zuhören!
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