AltbausanierungFrdermglichkeiten der KFW Esslingen 16 07 2013 Esslinger
Altbausanierung-Fördermöglichkeiten der KFW Esslingen, 16. 07. 2013 Esslinger Energie-Gespräche Walter Schiller Handlungsbevollmächtigter Vertrieb Bank aus Verantwortung
Überblick & Antragsweg Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151, 152, 167, 430, 431) Energieeffizienz Altersgerecht Umbauen (159) Barrierereduzierung Kf. W-Wohneigentumsprogramm (124, 134) Wohneigentumsbildung Kf. W-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270, 274) Stromerzeugung 2
Allgemeine Informationen Förderfähige Immobilien Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Wohnheime Alten- und Pflegeheime Achtung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der „Wohnteil“ förderfähig. Nicht förderfähig: Ferienhäuser/-wohnungen und Wochenendhäuser 3
Allgemeine Informationen Definition Wohneinheit Eine Wohneinheit - ist in sich abgeschlossen mit oder ohne separaten Eingang, - hat wenigstens einen Raum zum Wohnen und Schlafen, - hat ein eigenes Bad, - hat eine Kochgelegenheit, - ist größenunabhängig. Bei Wohnheimen reicht ein abschließbarer Raum zum Wohnen und Schlafen aus, wenn Bäder und Küche im Haus vorhanden sind. 4
Allgemeine Informationen Energieeffizient Bauen und Sanieren: Kf. W-Effizienzhaus Primärenergiebedarf QP (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers) Transmissionswärmeverlust HT´ (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile / Gebäudehülle) Das Kf. W-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. 5
Allgemeine Informationen Von der Kf. W anerkannte Sachverständige Energieberater mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 En. EV Sachverständige aus der Expertenliste www. energie-effizienz-experten. de Der Sachverständige muss vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein. 6
Allgemeine Informationen www. energie-effizienz-experten. de 7
Energieeffizient Sanieren Antragsteller Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäude oder Eigentumswohnungen Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ die Zuschussvariante beantragen. 8
Energieeffizient Sanieren Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss: Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung Sonderfälle: Bei Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden ist die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag maßgeblich. Bei Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten maßgeblich. Energetische Maßnahmen zur Wohnflächenerweiterung (z. B. Aufstockung oder Anbau) können bei einer Erweiterung bis max. 50 m² mitfinanziert werden. 9
Energieeffizient Sanieren Für Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995 Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum Kf. W-Effizienzhaus zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss* 10 % der Kosten Zuschuss* bis zu 25 % der Kosten * Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen 10
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Fördervoraussetzungen: • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Kf. W-Merkblatt • Bestätigung durch einen Sachverständigen 11
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahme Erneuerung der Heizungsanlage Förderfähig ist der Einbau von Heizungstechnik auf Basis von: - Brennwerttechnologie - Kraft-Wärme-Kopplung - Nah- /Fernwärme Förderung folgender Anlagen nur als Ergänzung: - Biomasseanlagen - Holzvergaser-Zentralheizungen - Wärmepumpen - Solarthermische Anlagen 12
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit Seit 01. 03. 2013 Für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gemäß Förderbedingungen des BAFA für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm Wärmepumpen mit Nennwärmeleistung bis 100 k. W Biomasseanlagen mit Nennwärmeleistung von 5 k. W bis 100 k. W Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kollektorfläche Voraussetzung: Die alte Heizungsanlage wurde vor dem 1. 1. 2009 installiert. 13
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit Konditionen Höchstbetrag: 50. 000 EUR je Wohneinheit Laufzeit: bis zu 10 Jahre Zinsbindung: 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 2 Jahre Sicherheiten: banküblich Bereitstellungsprovision: 4 Monate frei, danach 0, 25 % pro Monat Sondertilgung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung Kombination: mit weiteren Fördermitteln möglich 14
Energieeffizient Sanieren Förderung von Heizungsanlagen Vorhaben Heizungsanlage auf Basis fossiler Energieträger (z. B. Brennwertkessel Gas/Öl) Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe) Kombinierte Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger (z. B. Brennwertkessel Gas/Öl mit solarthermischer Anlage) Förderung Kf. W Förderung BAFA 1 Kf. W-Effizienzhaus 151 oder 430 Nein Einzelmaßnahme 152 oder 430 Nein Kf. W-Effizienzhaus 151 oder 430 Ja 2 Einzelmaßnahme 167 Ja 2 Kf. W-Effizienzhaus 151 oder 430 Ja 2 Einzelmaßnahme 152 oder 430 Nein 3 * BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm 2 Kf. W- und BAFA-Förderung können kombiniert werden. Summe der Förderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen. 3 Bei kombinierter Anlage kann alternativ der Anteil fossiler Energieträger über die Kf. W (152 oder 430) und der Anteil erneuerbarer Energien über die Kf. W (167) und das BAFA gefördert werden. 15
Energieeffizient Sanieren Sanierung zum Kf. W-Effizienzhaus Förderstufen nach En. EV 2009 Jahresprimär. Transmissionsenergiebedarf (Qp) wärmeverlust (HT´) Tilgungszuschuss Kf. W-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 17, 5 % Kf. W-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 12, 5 % Kf. W-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 7, 5 % Kf. W-Effizienzhaus 100 % 115 % 5, 0 % Kf. W-Effizienzhaus 115 % 130 % 2, 5 % Kf. W-Effizienzhaus Denkmal 160 % - 2, 5 % (Angaben in % des Referenzgebäudes nach En. EV 2009) 16
Energieeffizient Sanieren Konditionen Kredit Höchstbetrag: 50. 000 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen 75. 000 Euro je Wohneinheit für Kf. W-Effizienzhaus Laufzeit: bis zu 30 Jahre Zinsbindung: 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 5 Sicherheiten: banküblich Bereitstellungsprovision: 12 Monate frei, danach 0, 25 % p. M. Sondertilgung: kostenfrei ab 1. 000 Euro Kombination: mit anderen Fördermitteln möglich 17
Energieeffizient Sanieren Beispiel Kredit mit Tilgungszuschuss: 75. 000 Euro zu 1, 0 % Zins p. a. effektiv* Effizienzhaus Standard Tilgungszuschuss (TZ) Effektivzins pro Jahr* Gesamtrückzahlung (Kredit + Zins - TZ)* Kf. W-EH 115 1. 875 Euro (2, 5 %) 0, 53 % 77. 156, 71 Kf. W-EH 100 3. 750 Euro (5, 0 %) 0, 03 % 75. 111, 60 Kf. W-EH 85 5. 625 Euro (7, 5 %) - 0, 50 % !! 73. 071, 27 Kf. W-EH 70 9. 375 Euro (12, 5 %) - 1, 68 % !! 69. 004, 99 Kf. W-EH 55 13. 125 Euro (17, 5 %) - 2, 83% !! 65. 104, 70 * 10 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, 10 Jahre Zinsbindung, monatliche Rückzahlung 18
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss Höchstbetrag je Wohneinheit Kf. W-Effizienzhaus 55 25 % 18. 750 Euro Kf. W-Effizienzhaus 70 20 % 15. 000 Euro Kf. W-Effizienzhaus 85 15 % 11. 250 Euro Kf. W-Effizienzhaus 100 12, 5 % 9. 375 Euro Kf. W-Effizienzhaus 115 10 % 7. 500 Euro Kf. W-Effizienzhaus Denkmal 10 % 7. 500 Euro Einzelmaßnahmen 10 % 5. 000 Euro Förderstufen nach En. EV 2009 19
Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4. 000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben Antragstellung nach Abschluss der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Verbindlich bei: - Sanierung zum Kf. W-Effizienzhaus 55 - Sanierung zum Kf. W-Effizienzhaus Denkmal - Sanierung von Baudenkmalen zum Kf. W-Effizienzhaus 20
Kf. W-Programm Erneuerbare Energien Zwei Programmteile Programmteil Standard Programmteil Premium Stromerzeugung sowie Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 21
Kf. W-Programm Erneuerbare Energien – Standard Förderfähig sind alle Anlagen gem. Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft) Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom einspeisen Für in- und ausländische Unternehmen, Freiberufler und Landwirte Für Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, katitative Organisationen beteiligt sind 22
Kf. W-Programm Erneuerbare Energien – Standard Konditionen Höchstbetrag: 25 Mio. EUR Laufzeit: bis zu 5, 10 oder 20 Jahre Zinsbindung: 5, 10 oder 20 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 3 Sicherheiten: banküblich Bereitstellungsprovision: 1 Monat frei, danach 0, 25 % pro Monat Sondertilgung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung Kombination: mit anderen Fördermitteln möglich, nicht mit anderen Kf. W-Programmen 23
Überblick & Antragsweg Das “Hausbankprinzip” stellt den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn Kunde bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter Hausbank schließt den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus refinanziert den Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen Direkte Antragstellung nur bei Zuschuss möglich! 24
Ergänzende Informationen Kontaktdaten Infocenter der Kf. W • Montag bis Freitag von 8. 00 – 17. 30 Uhr • 0800 539 9001 (Gründer und Mittelstand) • 0800 539 9002 (Bauen, Sanieren und Kommunen) • infocenter@kfw. de www. kfw. de • Produktfinder • Tilgungsrechner www. kfw-beraterforum. de • exklusive Informationen für Geschäftspartner 25
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