ALS Netzwerktreffen Fachgruppe NWSchweiz 16 9 20 EXIT
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ALS Netzwerktreffen – Fachgruppe NWSchweiz, 16. 9. 20 EXIT: Assistierter Suizid als Option? Dr. med. Marion Schafroth, Präsidentin EXIT – Deutsche Schweiz, Konsiliarärztin EXIT – Deutsche Schweiz 1
EXIT – Deutsche Schweiz ist ein Verein nach Schweizer Recht engagiert sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ist politisch und konfessionell neutral ist die grösste und älteste Selbstbestimmungsorganisation in der Schweiz hat gegenwärtig rund 135‘ 000 Mitglieder, die Schwesterorganisation EXIT ADMD in Genf knapp 30‘ 000 Mitglieder (Schweiz: 8, 5 Mio EW ca 1, 5% sind EXITMitglied) 2
4 Tätigkeitsbereiche Freitodbegleitung (FTB) (Suizidhilfe) Patientenverfügung (passive / indirekt aktive Sterbehilfe) EXIT Förderung Palliative Care (Stiftung palliacura) Beratung (Suizidprävention) 3
Assistierter Suizid, Zahlen ganze Schweiz: Bei rund 1, 5% der Todesfälle handelt es sich um assistierte Suizide einer Sterbehilfeorganisation (SHO) Rund 65‘ 000 Todesfälle/Jahr Rund 1‘ 000 Freitodbegleitungen/Jahr (alle SHO) Haltung von Bevölkerung und Politik: Rund 4/5 befürworten oder tolerieren Suizidhilfe 4
Statistik 2019 (nur EXIT dt. Schweiz) Akteneröffnungen Assistierte Suizide Durchschnittsalter (J) Davon beginnende Demenz Davon psych. Krankheiten 2015 2017 2019 1083 782 77. 4 11 13 1031 734 78, 1 15 14 1152 862 78, 2 15 17 Konstant: 55 -60% Frauen, 40 -45% Männer 5
Häufigste zu Grunde liegende Diagnosen im Jahr 2019 Diagnose Karzinom Anzahl 311 (36%) Polymorbidität Schmerzpatienten Lungenkrankheit Parkinson, ALS, MS, Stroke 227(26%) 64 (7%) 45 (5%) je rund 20 (je rund 3%) Diverse andere Krankheiten Einstelliger %-Bereich 6
Beratung Empathie Begleitung Ergebnisoffene Beratung: Klarheit ist das Ziel, nicht der assistierte Suizid! Oft beruhigt das Wissen, dass ein Notausgang bereit steht so stark, dass ein längeres Weiterleben möglich wird. 7
Aktive Sterbehilfe St. GB § 111/§ 113/§ 114 Indirekt aktive Sterbehilfe erlaubt, da nicht explizit geregelt Sterbehilfe: rechtliche Situation Passive Sterbehilfe erlaubt, da nicht explizit geregelt Suizidhilfe St. GB § 115 BGE 133 I 58 8
Bedingungen von Seiten Strafgesetz Suizidhilfe (= Assistierter Suizid, „Freitodbegleitung“) Ist straflos, sofern keine selbstsüchtige Motivation hinter der Hilfe steckt: Art. 115 Schweizerisches Strafgesetzbuch: Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 9
Bedingungen v. Seiten Bundesgericht Urteilsfähigkeit gegeben • Erkenntnis- und Wertungsfähigkeit • Willensbildung und Willenskraft Sterbewunsch nicht krisenbedingt • autonom • wohlerwogen • dauerhaft Tatherrschaft gegeben • finale Handlung wird selbst vollzogen 10
Bedingungen aus EXIT-Statuten Mitgliedschaft • volljährig • Wohnsitz ihn der Schweiz • CH-Bürger im Ausland Statuten Art. 2 • Hoffnungslose Prognose • Unerträgliche Beschwerden • Unzumutbare Behinderung Sterbemittel =Na. Pentobarbital • Rezeptpflicht Heilmittelgesetz Art. 7/Art. 9 Abs. 2 /Betm. G • SAMW-Richtlinen(Empfehlungen) 11
Bedingungen v. Seiten Medizinalrecht Alle Sterbehilfeorganisationen verwenden Na. Pentobarbital ärztliche Verordnung nötig Ärzte arbeiten unabhängig von EXIT und haben sich zu halten an: • Schweizerisches Medizinalberufegesetz (regelt Berufspflichten) • Schweizerisches Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetz Vorteil der organisierten Suizidhilfe Vieraugenprinzip: EXIT-Begleitperson + Arzt 12
Vieraugenprinzip • ärztlicher Bericht • Bescheinigung UF • Na. P-Rezept • Gespräche • Haltung • Informationen • Gespräche • Bedingungen erfüllt? Arzt Begleiter Familie Staat • Legalitätskontrolle post mortem 13
Ablauf einer Freitodbegleitung? Am Termin: Begleitperson bringt Natrium-Pentobarbital (Na. P) mit. Nach nochmaliger Bestätigung des fortbestehenden Sterbewunsches: Einnahme von 15 g Na. P, oral oder per Infusion Behördliche Untersuchung: Polizei, Arzt für Legalinspektion (Amtsarzt oder Rechtsmediziner), Staatsanwalt. Abgabe des EXIT-Dossiers an Behördenvertreter. EXIT-Begleitperson bleibt vor Ort bis nach Abschluss der behördlichen Untersuchung. 14
Finanzierung EXIT? Wie finanziert die Solidargemeinschaft EXIT ihre Tätigkeiten? 1. Mitgliederbeiträge (CHF 45/Jahr oder CHF 1100/Lebenszeit) 2. Spenden 3. (Finanzerträge) Geschäftsstelle mit 23 Vollzeitstellen, FTB-Team 40 Personen Jahresbudget: operativer Ertrag Grössenordnung CHF 6, 2 Mio Rechnung/Bilanz jeweils veröffentlicht mit Jahresbericht z. H. GV. (www. exit. ch > Jahresberichte) 15
Wieviel kostet eine Freitodbegleitung? Kosten sind abhängig von Mitgliedschaftsdauer IV plus EL/Soz. hilfe: CHF 0 Ab 3 J Mitglied CHF 0 2 - 3 J Mitglied: CHF 1‘ 100 1 – 2 J Mitglied: CHF 2‘ 100 0 -12 Monate: CHF 3‘ 700 Zuzug eines Konsiliararztes: zusätzlich pauschal 450. - unabhängig von Mitgliedschaftsdauer 16
TAKE HOME zur (organisierten) Suizidassistenz hat NICHTS zu tun mit Auslöschung unwerten Lebens. EXIT missioniert in keiner Form, drängt sich nie auf, sondern wird immer gerufen. Suizidassistenz ist legal. Jeder einzelne assistierte Suizid (= aussergewöhnlicher Todesfall)wird behördlich kontrolliert. ist Ausdruck von Humanität: ein Akt in Respektierung des Leidens und der Eigenverantwortung eines urteilsfähigen Mitmenschen Zusammenwirken von Sterbehilfeorganisation und Ärzteschaft bewährt sich und ist gesellschaftlich akzeptiert 17
DANKE 18
- Exit exit access and exit discharge
- Horizontal exit example
- Exit procedure steps
- Project exit criteria
- Senior exit interview
- Answers
- The block sa
- Press esc to exit
- Exit policy
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