ADSp 2017 Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung der
ADSp 2017 Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin am 19. 05. 2017 Haftung und Versicherung Ø Teil II RA Axel Salzmann Leiter des Kompetenzzentrums für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik
Haftung ¢ neu: beschränkte Auftraggeberhaftung, Ziffer 29 ADSp 2017 ¢verschuldensunabhängige Haftung nach den §§ 414, 455, 468, 488 HGB ¢Haftungshöchstsumme von 200. 000 Euro je Schadenereignis ¢Haftungsdurchbrechung bei § Personenschäden § qualifiziertem Verschulden § Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ¢Deliktische Ansprüche bleiben unberührt Seite 1
ADSp 2017 Auftraggeber Haftung Schadensfall § Teilladung auf LKW entzündet sich § Verschuldensunabhängige Auftraggeber Haftung Bild: Feuerwehrfoto Schaden § Totalschaden der anderen Teilladungen und entgangenem Gewinn § Totalschaden LKW 140 T Euro 90 T Euro 170 T Euro § Behandlungskosten und Lohnfortzahlung Fahrer 20 T Euro § Umsatz- und Verdienstausfall LKW 15 T Euro Seite 2
Haftung ¢ Haftung des Spediteurs – der Höhe nach, Ziffer 23, 24 unverändert ¢durchgehende gewichtsbezogene Haftungsbegrenzung in Höhe von 8, 33 SZR/kg ¢Wertdeklaration im Lagergeschäft ¢Haftungsdurchbrechung § Qualifiziertes Verschulden § (grobe) Verletzung vertragswesentlicher Pflichten § keine Abweichung zu Lasten des Spediteurs bei - Haftungsverzicht/-erweiterung (z. B. Art. 25 MÜ) - Verschuldenszurechnung (z. B. Art. 20 CMNI) Seite 3
ADSp 2017 Haftung des Spediteurs Ø Wertersatzprinzip – auch im Lager Ø Haftungsausschluss HGB § 426: unabwendbares Ereignis • unverschuldeter Transportunfall • Naturkatastrophen – Orkan, Blitz Eis, etc. Seite 4
ADSp 2017 Haftung Ø Haftungsausschluss HGB • Raubüberfall Quelle: dpa • Nautisches Verschulden • Feuer an Bord Ø Defizite für Auftraggeber bei höherwertigen Gütern von mehr als 8, 33 SZR Seite 5
ADSp 2017 Haftungsbegrenzungen NEU! maximal auf 200. 000 Euro bei Fahrlässigkeit Vertragliche Absenderhaftung Haftungsbegrenzungen 8, 33 SZR durchgehend Max. pro Schadensfall Max. pro Vermögensschaden Max. im Lager Max. Inventurdifferenz Max. je Schadenereignis 1, 25 125 35 70 2, 50 Seite 6 Mio. Euro TE TE TE Mio. Euro
ADSp 2017 Versicherung des Gutes NEU! Ziffer 21 ADSp: Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z. B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl……. § Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen…… § bisher! Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen. Folge: § Der Spediteur hat seinen Kunden zu beraten, insbesondere bei der Einlagerung der Ware § Spediteur muss mit seinem Kunden kommunizieren und auch mit seinem Makler/Versicherer. Es empfiehlt sich eine entsprechende Police vorzuhalten. Ziffer 24 ADSp: Wertedeklaration im Lager = versichert kann ein höherer Warenwert werden. Grundlage bleiben aber die Haftungskriterien – ALP - Versicherungslösung Seite 7
ADSp 2017 Versicherung des Gutes NEU! Ziffer 21 ADSp: 1. Welche Versicherungen sind davon betroffen? § Transportversicherung (all-risk/ eingeschränkte Deckung) § Lagerversicherung (all-risk/ benannte Gefahren) 2. Wann müssen Sie eine Versicherung besorgen? I. II. ein Auftrag seitens des Auftraggebers, dem Urversender, erfolgt wenn dies im vermuteten Interesse das Auftraggebers liegt. Dies ist der Fall, wenn: § Sie im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung schon bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt haben oder § Ihr Auftraggeber im Auftrag einen „Warenwert für eine Versicherung des Gutes“ angegeben hat. Seite 8
ADSp 2017 Versicherung des Gutes NEU! Ziffer 21 ADSp: 3. Wann sind Sie von dieser Verpflichtung frei? Die Verpflichtung zur Besorgung einer Transport- oder Lagerversicherung trifft Sie nicht, wenn § Ihr Auftraggeber die Besorgung ausdrücklich untersagt § Ihr Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist (dann muss er sich darum kümmern!) 4. Was ist zu tun, wenn Probleme bei der Besorgung der Versicherung auftreten? Treten Probleme bei der Besorgung der Versicherung auf, sei es wegen der Art des Gutes, Sanktionsvorschriften, Versicherungsumfang oder aus anderen Gründen, MÜSSEN Sie dies Ihrem Auftraggeber umgehend mitteilen und Weisungen einholen. Seite 9
ADSp 2017 Versicherung des Gutes NEU! Handlungsempfehlung aus Ziffer 21 ADSp 1. Generelle Dokumentationspflicht, ob Versicherung zu besorgen ist 2. Neukunden automatische Nachfrage mit schriftlicher Dokumentation à Erfassen in der EDV à Angabe des Wertes der Güter im EDV-Feld 3. Rahmenverträge – Wiederholungskunden automatischer EDV-Hinweis, ob Versicherung zu besorgen ist Angabe des Wertes der Güter im EDV-Feld 4. Jährliche Nachfrage bei Kunden, die auf Besorgung der Versicherung verzichten Seite 10
ADSp 2017 Versicherung des Gutes NEU! Handlungsempfehlung aus Ziffer 21 ADSp 5. EDV-Übertagung aller Güterversicherungen an Versicherer 6. Ziffer 21. 5: Bei Unmöglichkeit der Versicherung ergibt sich eine Mitteilungsverpflichtung des Spediteur gegenüber Auftraggeber 7. Ziffer 21. 6: Vergütungsanspruch für Schadenabwicklung Seite 11
Versicherung der ADSp 2017 NEU! Versicherung der ADSp 2017 Prämien § Anpassungsbedarf an erhöhte ADSp-Risiken in 2017/2018 Information an alle Risikoträger des Spediteurs VHV/BHV/Kfz/Sachversicherungen, dass auf Basis der ADSp 2017 gearbeitet wird § Versicherungsschutz KRAVAG-LOGISTIC-POLICE mit Baustein VHV und BHV, beinhaltet den Deckungsumfang der ADSp 2017 Ø inklusive der Auftraggeber Haftung Ø inklusive der Höherdeklaration für Einlagerung mit Baustein ADSp-Lager-Plus mit Vermögensschadendeckung Seite 12
ADSp 2017: Umsetzung in der Praxis ¢ Entscheidungsfindung ¢ Kontaktaufnahme ¢ Überprüfung mit Versicherer innerbetrieblicher Abläufe ¢ Kundenmitteilung/-brief ¢ Neugestaltung des ADSp-Einbeziehungshinweis Seite 13
ADSp 2017: Umsetzung in der Praxis Einbeziehungshinweis (deutsch): ¢ Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8, 33 SZR/kg zusätzlich auf 1, 25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2, 5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Seite 14
ADSp 2017: Umsetzung in der Praxis Einbeziehungshinweis (englisch): ¢ We operate exclusively in accordance with the Allgemeine Deutsche Spediteur-bedingungen 2017 – ADSp 2017 – (German Freight Forwarders' General Terms and Conditions 2017). Note: In clause 23 the ADSp 2017 deviates from the statuto-ry liability limitation in section 431 German Commercial Code (HGB) by limiting the liability for multimodal transportation with the involvement of sea carriage and an unknown damage location to 2 SDR/kg and, for the rest, the customary liability limi-tation of 8, 33 SDR/kg additionally to Euro 1, 25 million per damage claim and EUR 2, 5 million per damage event, but not less than 2 SDR/kg. Seite 15
ADSp 2017: Umsetzung in der Praxis ¢ Vorsicht bei der Verwendung mehrerer Klauselwerke ¢Keine inhaltlichen Überschneidungen ¢Transparenzgebot ¢ Einbeziehungshinweis (deutsch): Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik. AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8, 33 SZR/kg zusätzlich auf 1, 25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2, 5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Seite 16
ADSp 2017: Umsetzung in der Praxis ¢ Einbeziehungshinweis (englisch): We operate exclusively in accordance with the Allgemeine Deutsche Spediteur-bedingungen 2017 – ADSp 2017 – (German Freight Forwarders' General Terms and Conditions 2017) and – if they do not apply for performing logistics services – with the Logistic-AGB (General Terms and Conditions of Logistics-Services Providers), as of March 2006. Note: In clause 23 the ADSp 2017 deviates from the statutory liability limitation in section 431 German Commercial Code (HGB) by limiting the liability for multimodal transportation with the involvement of sea carriage and an unknown damage location to 2 SDR/kg and, for the rest, the customary liability limitation of 8, 33 SDR/kg additionally to Euro 1, 25 million per damage claim and EUR 2, 5 million per damage event, but not less than 2 SDR/kg. Seite 17
ADSp 2017 KRAVAG-Angebot: e-learning ADSp 2017: kravag. de DVZ Praktiker Kommentar ADSp 2017: DVZ-Büchershop (ISBN 978 -3 -87154 -594 -8) Seite 18
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Ihr Ansprechpartner: RA Axel Salzmann, axel. salzmann@kravag. de, Tel. 040 / 236 06 – 50 00
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