ABCDEF Frdermglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL
ABCDEF Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL Eu. K/2007) Referent: Harald Herter Abteilung Umwelt und Landwirtschaft 28. 12. 2021
ABCDEF 1. Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL Eu. K/2007) – vom 24. Juli 2007 – Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen – investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich – investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter – Verbundvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Minderung verkehrsbedingter Immissionen, Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen – rund 60 Mio. Euro bis 2013 – EU-Mittel Erstattungsverfahren
ABCDEF max. 3000 € max. 500 € min. 3000 €
Vorrangige Bewilligung - Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter - hoher Innovationsgrad bei praxiserprobter Marktreife - hohe Energieeffizienz - signifikante Umweltentlastung und CO 2 -Minderung - große Beispielwirkung - ILE Gebiete ABCDEF
Hinweis zur Förderung ab einem Subventionswert > 40. 000 EUR - ABCDEF Ab einem Subventionswert von 40. 000 EUR wird die Zuwendung für Investitionen als Kombination von – nicht rückzahlbarem Zuschuss (75 Prozent der Zuwendung) und – zinsverbilligtem Darlehen (25 Prozent der Zuwendung als Zinszuschuss) ausgereicht. - max. Fördersatz für KMU 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Förderung kann für einen Antragsteller nur einmal beantragt werden Kosten für Beratungsunternehmen, das die Initialberatung durchführt Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. € 500 Initialberatung K 2 Energieeffizienz in KMU
Übersicht Förderung für Kommunen Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Nichtinvestive Maßnahmen N. 1 Lokale und Regionale Energieund Klimaschutzkonzepte Förderung nur in Verbindung mit anschließender Durchführung investiver Maßnahmen Anforderungen an Mindestinhalte siehe Merkblatt Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten; maximal 25. 000 Euro N. 2 Verbundvorhaben European Energie Award (EEA) für energieeffiziente Kommunen und Landkreise � Mindestens 3 -jährige Teilnahme am EEAProgramm, Gemeinderatsbeschluss Programmbeitrag; Moderations- und Beratungsleistungen; Kosten zur Durchführung des externen Audits Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Einstieg und bis zu 60 % für die Weiterführung
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Anlagen der Nah- und Fernwärme sollten vorwiegend über KWK oder Solaranlage verfügen Gesamtleistungsaufnahme von 5 MW wird nicht überschritten Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und speicherung, Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr, Be- und Entfeuchtung, Abgasanlagen, Mess-, Steuer- u. Regelungseinrichtungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten für Einsatz von Lüftungsanlagen im Wohnungs- u. Geschäftsbau, Nutzung thermischer Energie aus Abwasser, Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, im Wohnungsbau max. € 1. 500 pro WE Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und speicherung sowie Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr und lagerung, Abgasanlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung 400 €/k. W elektrische Leistung, jedoch minimal 3. 000, - € und maximal 20 % der zuwendungsfähigen Kosten Maßnahmen in der Regelförderung R. 1 Wärme- bzw. Kälteerzeugung mittels Sorptionstechnik R. 2 Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung R. 3 Errichtung von energieeffizienten Anlagen zur Elektroenergie- und Wärmeerzeugung, wie Kraft. Wärme-Kopplung: BHKW Gesamtwirkungsgrad muss mehr als 85 % betragen die Feuerungswärmeleistung von 5 MW wird nicht überschritten BHKW darf nur wärmegeführt betrieben werden
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R. 4 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Klimakälte unter Einsatz Wärmepumpen Jahresnutzungsgrad der Wärmepumpen muss mind. 125 % betragen eine Feuerungswärmeleistung von 5 MW wird nicht überschritten Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und speicherung sowie Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr und -lagerung, Abgasanlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten R. 5 Einsatz von energieeffizienten Pumpen und Antrieben Einsatz hocheffizienter Elektromotoren (Leistungsbereich 1 bis 90 k. W) der Wirkungsgradklasse EFF I nach EU/CEMEP Kosten für Motoren und Antriebe, Getriebe, Drossel, Mess-, Steuerund Regelungseinrichtung Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R. 6 Optimierung von Drucklufterzeugungs- und Verteilungsanlagen � Darstellung des SOLL- als auch IST-Zustandes � Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses � Energieberatungsbericht gemäß VDI 3922 Kosten für Kompressoren, Anlagen zur Abwärmenutzung, Netz und Leitungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R. 7 Beleuchtungsanlagen � Nachweis über Kennwerte der Innenraumbeleuchtung innerhalb von Gebäuden � Nachweis über Kennwerte der Straßenbeleuchtung Kosten für Leuchtmittelsubstitution, Ersatz konventioneller Vorschaltgeräte, Anlagen zur Beleuchtungssteuerung Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R. 8 Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen, einschl. Verteilleitungen Darstellung SOLL- als auch IST-Zustand Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses Vorlage eines Energieberatungsberichts gemäß VDI 3922 Kosten für Anlagen zur Wärme-/Kälteerzeugung, Wärme-/Kältespeicherung sowie Abwärmenutzung, Wärmeübertrager, Abgasanlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung, Dämmung der Leitungsnetze Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R. 9 Energieeffiziente Fertigungsverfahren z. B. bei Trocknungsprozessen Darstellung SOLL- als auch IST-Zustand Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses Vorlage eines Energieberatungsberichts gemäß VDI 3922 Kosten für Öfen/Trockner/Herde/ Wärmeübertrager, Anlagen zur Abwärmenutzung, Mess. Steuer- und Regelungseinrichtungen, Energieträgersubstitution Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten
Übersicht Förderung für KMU ABCDEF Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R. 10 Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden Anforderungen der En. EV-Neubau müssen nach Sanierung um mind. 30 % überschritten werden, entsprechender Nachweis En. EV ist dem Antrag beizufügen Kosten für Wärmedämmung (Außenwände Dach, Fensteraustausch, Kellerdecke, oberste Geschossdecke…), Minimierung der Wärmebrücken und Lüftungswärmeverluste, energetische Optimierung der Gebäudetechnik Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R. 11 Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Darstellung SOLL- als auch IST-Zustand Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses Vorlage eines Energieberatungsberichts gemäß VDI 3922 z. B. Kosten für Ventilatorsysteme (inkl. Antrieb und ggf. Getriebe, Beund Entfeuchtung, Kühlung…), Transformatoren (inkl. Isolation, Kühlung, Abwärmenutzung), Energieverbrauchserfassung (Zähler und ggf. Visualisierung für Strom, Wärme, Brennstoff) Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Verbundvorhaben V. 2 a Innovations- und Praxis. Verbund für Passiv. Häuser in Sachsen Neubauten nach Passivhausstandard � Berechtigungsnachweis nach PHPP � Vorlage Berechnung der beheizten Nutzfläche AEB nach PHPP in m 2 � Nachweis nach Energieeinsparverordnung Gegenüberstellung des � Einsparpotentials der CO 2 -Emissionen nach En. EVStandard Im Rahmen von Verbundvorhaben sind Mehrkosten zuwendungsfähig, die über den gesetzlichen Standard hinaus in der Kostengruppe 300 (Gebäude) und 400 /Technik) bei der Errichtung von Passivhäusern entstehen. Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten V. 2 b Innovations- und Praxis. Verbund für Passiv. Häuser in Sachsen Sanierung Faktor 10 Fördervoraussetzungen entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Mehrkosten zuwendungsfähig, die über den gesetzlichen Standard hinaus in der Kostengruppe 300 (Gebäude) und 400 /Technik) bei der Errichtung von Passivhäusern entstehen. Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, V. 3 Energetische Sanierung von Einzelbaudenkmälern Vorlage SäGEP, Maßnahme nach § 12 des sächsischen Denkmalschutzgesetzes Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. T€ 20 für EFH, max. T€ 25 für EFH/ZFH sowie MFH, max T€ 30 für freistehende MFH
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähig e Kosten Konditionen V. 5 Grubenwassernutzung � hohe Gesamtenergieeffizienz der Anlage, � Umfang der CO 2 Emissionsminderung, � Nutzungskonzept der Anlage � energetische Güte des zu versorgenden Objektes, � innovativer Charakter der Anlage Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten V. 6 Effiziente Nutzung erneuerbarer Energien a. BHKW auf Basis Pflanzenöl b. Innovative Klimatisierung mit Erdwärme c. innovative Technologien zur energetischen Verwertung von Biomasse � hohe Gesamtenergieeffizienz der Anlage, � Umfang der. CO 2 Emissionsminderung, � Nutzungskonzept der Anlage � energetische Güte des zu versorgenden Objektes, � innovativer Charakter der Anlage Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen a) Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten b) Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten c) Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten V 7 Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biogas a) Biogasanlagen mit besonderer KWK-Nutzung b) Aufbereitung von Biogas (für Gasnetzeinspeisung, Tankstellen u. a. ) � a) 55 – 65 % Jahresnutzungsgrad Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen a) Bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten; max. 225. 000 € b) Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
Übersicht Förderung für KMU Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen V. 8 Innovative Verfahren zur Kraft-Wärme. Kopplung � hohe Gesamtenergieeffizienz der Anlage, � Umfang der. CO 2 Emissionsminderung, � Nutzungskonzept der Anlage � energetische Güte des zu versorgenden Objektes, � innovativer Charakter der Anlage Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten; V. 9 Biomasseverbund Sachsen Berücksichtigung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die bis 31. 12. 2008 beantragt wurden Investive Kosten für die Errichtung der Biomassefeuerung einschließlich Zubehör, der Abgasanlage, der Brennstoffzufuhr und – lagerung, des Pufferspeichers Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, ggf. Ausnahmen V. 10 Minderung verkehrsbedingter Immissionen � Erfüllung EU-Richtlinie 1999/96/EG � bezügl. Partikel- und NOx. Emissionen Erreichung der Euro-IV-Anforderungen a) Abgasreduktion bei Bussen und Nutzfahrzeugen b) Modellprojekte zu innovativen Antriebstechnologien oder alternativen Mobilitätsformen a) und b) Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
Förderung von BHKW´s auf Basis Pflanzenöl Was wird gefördert Voraussetzungen Konditionen Verbundvorhaben effiziente Nutzung erneuerbarer Energien in Sachsen: Merkblatt V. 6 – SAB Bewertung des jeweiligen Vorhabens erfolgt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien � Hohe Gesamtenergieeffizienz � Umfang der CO 2 -Emissionsminderung � Energetische Güte des zu versorgenden Objekts � Innovativer Charakter bzw. Innovationsgrad des Gesamtprojekts � Einsatz Pflanzenöl nach V DIN 51605 bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten Blockheizkraftwerke auf Basis Pflanzenöl Demonstrationsvorhaben Für KMU ist der Fördersatz auf maximal 45 % der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Förderung im Rahmen der Regelförderung Was wird gefördert Voraussetzungen Konditionen Errichtung von energieeffizienten Anlagen zur Elektroenergie- und Wärmeerzeugung, wie Kraft-Wärme-Kopplung: BHKW, Merkblatt R 3 – SAB � Gesamtwirkungsgrad muss mehr als 85 % betragen � Feuerungswärmeleistung von 5 MW wird nicht überschritten Zuwendung berechnet sich aus der installierten elektrischen Leistung der KWK 400, --€/k. W elektrische Leistung, jedoch minimal € 3000, -- und maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
ABCDEF 2. Der Sächsische Gewerbeenergiepass (SäGEP) ist … - eine komplexe Energieverbrauchsanalyse für Unternehmen - ein Instrument zur detaillierten Bewertung der - Querschnittstechnologien und - aller relevanten Hauptverbraucher z. B. in der Fertigung, Verarbeitung, Verpackung etc. - dafür entwickelt worden, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz auf vergleichbarer Datenbasis ermitteln zu können - der Beitrag Sachsens, einen Standard in der Gewerbeenergieberatung auf höchstmöglichen Qualitätsniveau zu definieren
Rahmenbedingungen ABCDEF - der zeitliche Aufwand des Energieberaters liegt zwischen 5 und 10 Tagewerken - der Sächsische Gewerbeenergiepass wird im Rahmen der Förderrichtlinie Eu. K mit 50 % der Beraterkosten bei max. 3. 000 € bezuschusst. - investive Maßnahmen zur Erhöhung der Kosten- und Energieeffizienz sind förderfähig, Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Fördermöglichkeiten über die SAB • ABCDEF Klimadarlehen der SAB Schwerpunkte: Erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen große Solarkollektoranlagen Biogasanlagen Biomasse-Anlagen zur Thermischen Nutzung Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung Energiecontracting • Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau • Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
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