8 Auflsung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft Umwandlung bersicht
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft - Umwandlung Übersicht A. Auflösung B. Nichtigkeit C. Umwandlung
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung I. Auflösungsgründe und Verfahren 1. §§ 60 ff. Gmb. HG: • Auflösungsgründe: Zeitablauf, Beschluss, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse, Gerichtsurteil, Entscheidung der Verwaltungsbehörde, Löschung wegen Vermögenslosigkeit nach FGG • Anmeldung und Eintragung in Handelsregister • Liquidation, in der Regel durch Geschäftsführer (Sonderregeln bei Insolvenz) • Vermögensverteilung nach Sperrjahr (Vorrang der Gläubiger) • Löschung nach Ende der Liquidation • eventuell Nachtragsliquidation 2. §§ 262 ff. , 396 ff. Akt. G: grundsätzlich wie bei Gmb. H § 274 Akt. G regelt ausdrücklich eventuelle Fortsetzung der AG
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung II. Sonderregelung des Insolvenzrechts Insolvenzordnung enthält Sonderregelung für die Abwicklung 1. Insolvenzgründe und Antragstellung Ins. O §§ 15, 15 a I, 17 – 19: (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Antragsberechtigt sind Gläubiger und Mitglieder des Vertretungsorgans, bei Führungslosigkeit auch Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Vertretungsorgans haben Pflicht zur unverzüglichen Antragstellung, spätestens binnen 3 Wochen, bei Führungslosigkeit und Kenntnis der Insolvenzreife auch Gesellschafter und Mitglieder des Aufsichtsrats.
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung II. Sonderregelung des Insolvenzrechts Insolvenzordnung enthält Sonderregelung für die Abwicklung 2. Besonderheit der Überschuldungsbilanz Ausgangspunkt: mehr Verbindlichkeiten als Aktivvermögen auf der Basis von Liquidationswerten (rechnerische Überschuldung); Kapitalziffer insoweit irrelevant! positive Fortführungsprognose schließt aber bis 2013 Überschuldung aus § 19 II Ins. O! Beispiel: weit fortgeschrittenes Projekt durch Subventionszusagen abgesichert; BGHZ 119, 201 – Dornier Schutz der Gesellschaft auf Kosten der Gläubiger! dabei sind Gesellschafterdarlehen nicht als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen (§ 19 II 2 Ins. O). Vgl. zur Problematik Saenger Rn. 804 im Hinblick auf §§ 30, 64 Gmb. HG. Ab 2014 führt positive Fortführungsprognose nur noch zur Bewertung der Aktiva als Fortsetzungswerte (nicht: Zerschlagungswerte)
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung II. Sonderregelung des Insolvenzrechts Insolvenzordnung enthält Sonderregelung für die Abwicklung 3. Haftung im Vorfeld der Insolvenz; für Insolvenzverschleppung und unerlaubte Zahlungen (Windbichler § 24 Rn. 9 ff. ): • Hinweispflichten §§ 49 III, 84 I Nr. 1 Gmb. HG, 92 Akt. G • Bei unterlassenem Insolvenzantrag §§ 43 II (Schaden der Gmb. H? ), 64 Gmb. HG Haftung gegenüber der Gmb. H • §§ 15 a Ins. O, 823 II, 826 BGB gegenüber Gläubigern (bei Altgläubiger Quotenschaden, bei Neugläubiger Vertrauensschaden).
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung II. Sonderregelung des Insolvenzrechts Insolvenzordnung enthält Sonderregelung für die Abwicklung 4. Verfahren nach Ins. O • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, auf den Verwaltungs- und Verfügungsrecht zur vorläufigen Sicherung übergeht § 22 Ins. O • eventuell Abweisung des Antrags mangels Masse § 26 Ins. O • sonst Eröffnungsbeschluss und Bestellung eines Insolvenzverwalters, eventuell Eigenverwaltung §§ 27, 270 Ins. O • Insolvenzgericht informiert Registergericht
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung A. Auflösung II. Sonderregelung des Insolvenzrechts Insolvenzordnung enthält Sonderregelung für die Abwicklung 5. Insolvenzverwalter macht Rechte der Gesellschaft geltend § 80 I Ins. O; wichtig (Klausureinstieg!!) insoweit insbesondere: • Ansprüche gegen Gesellschafter oder Organpersonen wegen Gründungshaftung, Einforderung von Kapital, Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung • Ansprüche gegen Organpersonen wegen Pflichtverletzung • Ansprüche gegen Gesellschafter wegen unerlaubter Rückzahlung von Kapital, insbesondere wegen verdeckter Gewinnausschüttung • Ansprüche gegen Gesellschafter wegen Existenzvernichtungshaftung • Anfechtung und Rückforderung von im letzten Jahr zurückgezahlten Gesellschafterdarlehen (s. o. )
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung B. Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft Gmb. H: §§ 75 ff. Gmb. HG, 246 -248 Akt. G bei groben Mängeln des Gesellschaftsvertrages Anfechtungsklage bei Erfolg Abwicklung AG §§ 275 ff. , 246 ff. Akt. G. Grundgedanke der „fehlerhaften Gesellschaft“ Stand 20. 12. 2011
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung I. Zweck und Arten der Umwandlung 1. Zweck a. Anpassung der Rechtsform des U-Trägers durch Formwandel: Börse? Steuergesetze? Zahl der Gesellschafter, Haftung, Drittorganschaft, Nachfolgeregel ist KG besser als Gmb. H & Co. ? b. Veränderung von Unternehmensstrukturen rechtliche Zusammenfassung (≠ Konzern = wirtschaftliche Einheit) rechtliche Trennung (u. U. bleibt Konzern übrig) Erwerb und Veräußerung von Unternehmensteilen bzw. Unternehmen Vorteil der Vereinfachung gegenüber Durchführung über Kauf bzw. Einbringung qua Kapitalerhöhung
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung I. Zweck und Arten der Umwandlung 2. Formwechsel des U-Trägers BGBG ↔ OHG, KG BGB §§ 705, HGB §§ 105, 161 AG ↔ e. G. ↔ Gmb. H, OHG etc. Umw. G §§ 190 ff. AG
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung I. Zweck und Arten der Umwandlung 3. Verschmelzung als Grundtatbestand für die Veränderung der Unternehmensstruktur §§ 2 ff. Beispiel: Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG im Jahre 2010 (vgl. IDS Scheer und Wikipedia) Besonderheiten: - Universalsukzession - Erwerb von Anteilen als Gegenleistung durch Anteilseigner - Erlöschen der übertragenden Rechtsträger Varianten: Verschmelzung durch Aufnahme §§ 4 ff. Verschmelzung durch Neugründung §§ 36 ff.
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung I. Zweck und Arten der Umwandlung 4. Gesamtüberblick über die Regelungen zur Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen a. Universalsukzession gegen Erwerb von Anteilen aa. Verschmelzung Umw. G §§ 2 ff. bb. Spaltung Umw. G §§ 123 ff. b. Universalsukzession bei sonstiger Gegenleistung (nur begrenzt möglich) §§ 174 ff. c. Einzelrechtsnachfolge (umfassend möglich) u. a. Akt. G § 179 a aa. gegen Erwerb von Anteilen (Sachgründung, Sachkapitalerhöhung) bb. bei sonstiger Gegenleistung (Kaufpreis) (d. Erwerb nach dem Prinzip der Anwachsung → Wiedemann/Frey Nr. 492)
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung II. Überblick über Umw. G von 1994 1. umfassende Regelung • vielfältiger (über 119!) Unternehmensträger Kombinationen bereits für das Inland; daneben grenzüberschreitende Verschmelzung (§§ 122 a-l Umw. G) (insoweit Umsetzung der RL 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 10. 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, ABl Nr. L 310 v. 25. 11. 2005, S. 1 • zwingendes Recht Umw. G § 1 III • ergänzt durch Umwandlungssteuergesetz (stille Reserven!)
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung 2. Verschmelzung und Spaltung nach § 1 Umw. G a. Verschmelzung: s. o.
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung 2. Verschmelzung und Spaltung nach § 1 Umw. G b. Spaltung §§ 123 ff. → Spaltungsfähige Rechtsträger § 124 Besonderheiten wie oben Varianten: Aufspaltung § 123 I durch Aufnahme durch Neugründung Abspaltung § 123 II zur Aufnahme zur Neugründung c. Ausgliederung, insbesondere beim Einzelkaufmann §§ 152 ff. d. Vermögensübertragung mit Gesamtrechtsnachfolge (ohne Anteile als Gegenleistung) §§ 174 ff. - nur beschränkt möglich (e. Formwechsel §§ 190 ff. )
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung III. Ablauf der Verschmelzung durch Aufnahme §§ 4 - 35 1. Verschmelzungsvertrag §§ 4 – 7 durch Vertretungsorgan mit bestimmten Inhalt: - Verschmelzungstatbestand - Umtauschverhältnis, z. B: für eine Aktie Übertragerin 0, 7 Aktien der Übernehmerin sowie… € - Einzelheiten der Anteilsübertragung - Stichtag (intern) - Folgen für Arbeitnehmer soweit Übernehmerin alle Anteile an der Übertragerin hat (Mutter), keine Regelung über Umtausch (Übernehmerin erhielte sonst eigene Anteile) notariell beurkundet. 2. Verschmelzungsbericht durch Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger § 8 3. ggf. Verschmelzungsprüfung durch externe Prüfer §§ 9 – 12 → Tochter auf Mutter allgemein zwingend nur bei bestimmten Rechtsträgern, insbes. AG (vgl. §§ 44, 48, 60, 81)
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung III. Ablauf der Verschmelzung durch Aufnahme §§ 4 - 35 4. Verschmelzungsbeschlüsse §§ 13 – 15 Anfechtung nur binnen eines Monats und nicht wegen Umtauschverhältnis § 14 stattdessen Anspruch auf bare Zuzahlungen § 15 → Spruchverfahrens. G 5. Anmeldung der Verschmelzung § 16 durch alle beteiligten Unternehmen zum Register unter Beifügung entsprechender Unterlagen, u. a. bei Übertragerin Schlussbilanz § 17 II 6. Eintragungen im Register und Bekanntmachung §§ 19, 20 zunächst bei Übertragerin(nen) dann bei Übernehmerin – konstitutiv! dann bei Übertragerin (deklaratorisch) 7. Wirkung der Eintragung bei Übernahme § 20 Vermögensübergang kraft Universalsukzession Übertragerin(nen) erlischt/erlöschen Anteilsinhaber der Übertragerin werden Anteilsinhaber der Übernehmerin
§ 8 Auflösung und Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft – Umwandlung C. Umwandlung IV. Grenzüberschreitende Verschmelzung Umw. G §§ 122 a ff. Zulässig nur für Kapitalgesellschaften Verfahren wie bei nicht grenzüberschreitender Verschmelzung; für Mitbestimmung gibt es besonderes Gesetz von 2006 (BGBl. I. S. 3332) Regelung ähnlich wie bei SE
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