1 Thema VOLLMACHTEN NACH DEM BGB brgerliches Recht
1. Thema: VOLLMACHTEN NACH DEM BGB bürgerliches Recht rechtliche Beziehungen die Streitigkeit, -, -en das Schuldrecht, -s, das Erbrecht, -s, die Bestimmung, -, -en das Rechtsgeschäft, -, -e die Stellvertretung, -, -e die Vollmacht, -, -en (die Vertretungsvollmacht) der Vertreter, -s, die Berechtigung (zu etwas) Berechtigung zu Handeln die Vertretungsmacht, -, schlüssiges Handeln einseitige Erklärung der Vollmachtgeber, -s, der Bevollmächtigte, -n Rechtsgeschäfte und –handlungen die Generalvollmacht, -, -en die Gattungsvollmacht, -, -en
die Spezialvollmacht, -, -en Berechtigung zu etwas haben sämtliche Angelegenheiten wahrnehmen befugt sein (berechtigt sein) gesetzliche Weise rechtlich bedeutsame Handlung vornehmen der Unterbevollmächtigte bestellen gerichtlich und außergerichtlich vertreten Prozesshandlung vornehmen Zahlung annehmen, quittieren, vornähmen Wertgegenstand, -s, Gegenstände dingliche Rechte an Grundstücken (bestellen, übertragen, kündigen, abgeben) Nachlassangelegenheiten Kündigung anfechten und anerkennen Erbschaften annehmen und abschlagen Handlungen vornehmen Regelung von Nachlässen
erforderlich förderlich in Kraft bleiben in Kraft treten in Kraft sein widerrufen werden nach dem Ableben/nach dem Tode es geht um/es handelt sich um Streitigkeiten löse/vermeiden von Bedeutung sein im Gesetz geregelt sein Rechtsgeschäfte abschließen etwas (Akk. ) voraussetzen sich (aus dem Gesetz) ergeben Vertretungsmacht erteilen Vollmacht erteilen stillschweigend
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