1 Das neue Schulgesetz fr das Land NordrheinWestfalen

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1 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1

1 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1

2 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Bildung => zentrale Frage des

2 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Bildung => zentrale Frage des 21. Jahrhunderts Herausforderung => Schaffung eines soliden Fundaments für Studium, Beruf, Weiterbildung und lebenslanges Lernen für alle Kinder und Jugendlichen

3 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Leitlinien Ø mehr Leistung Ø

3 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Leitlinien Ø mehr Leistung Ø mehr individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler Ø mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulformen Ø mehr Eigenverantwortung der Schulen

4 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Wesentliche Inhalte Ø Individuelle Förderung

4 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Wesentliche Inhalte Ø Individuelle Förderung Ø Eigenverantwortung der Schulen Ø Qualitätsentwicklung Ø Antworten auf die Folgen der demografischen Entwicklung

5 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ _ Individuelle Förderung 1. Individuelle

5 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ _ Individuelle Förderung 1. Individuelle Förderung Ziele => Bestmögliche Förderung aller Kinder => Versetzung als Regelfall => Erhöhung der Durchlässigkeit

6 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 1) Ø

6 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 1) Ø Vorschulische Sprachförderung Ø Vorziehen des Stichtags für die Einschulung Ø Höhere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung

7 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 2) Schulformspezifischer

7 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 2) Schulformspezifischer Bildungsauftrag der Schule Ø Dokumentation auf dem Zeugnis Ø • • Ø des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens des besonderen schulischen und außerschulischen Engagements Lernstudio als besondere Form der äußeren Differenzierung

13 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Zusammenfassung „Individuelle Förderung“ Ø

13 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Zusammenfassung „Individuelle Förderung“ Ø Prinzip des gesamten Unterrichts Ø Differenzierte Förderangebote (hier: Primarstufe und Sek. I) nach Entscheidung der Schule • • Ø zur Entfaltung von Begabungen bei Gefährdung der Versetzung => Nichtversetzung vermeiden zur Unterstützung nicht versetzter Schülerinnen und Schüler zur Vertiefung und Festigung von Lerninhalten bei besonderem Förderbedarf am Schulanfang zur besonderen Förderung von Schulformwechslern zur besonderen Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien zur besonderen abschlussbezogenen Förderung Maßnahmen werden in einem schulinternen Förderkonzept zusammengefasst

14 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung

14 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung Grundschule Ø Förderstunden als Teil der Stundentafel Ø + 593 sozialpädagogische Fachkräfte Ø + 600 Lehrerstellen (zzgl. Erhöhung der Anteile für offene Ganztagsschulen)

15 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung

15 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung Sekundarstufe I Ø Erhöhung der Wochenstundenzahl von 179 auf 188 Stunden Ø Entsprechende Erhöhung im verkürzten gymnasialen Bildungsgang für die Klassen 5 -9; zusätzlich wird die Stundentafel im Gymnasium um fünf Stunden verstärkt Ø 9 - 14 „Ergänzungsstunden“ in der Sek. I; 12 - 14 wenn aus diesem Bereich keine Stunden für das Erlernen einer weiteren Fremdsprache in Anspruch genommen werden Ø Konzentration eines Teils dieser Stunden auf Schülergruppen mit besonderem Förderbedarf möglich => Einzelne können mehr Förderzeit bekommen oder in kleinen Gruppen gefördert werden

16 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen

16 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung (Teil 1) Ø insgesamt 4. 000 neue Stellen bis 2010 • seit Mai 2005: 2. 000 zusätzliche Stellen (z. B. 600 Stellen für die Grundschulen nach Sozialindex) ab 2007: 1. 000 weitere zusätzliche Stellen bislang weitere 1. 125 zusätzliche Stellen für die Ganztagsschulen; ab 2007 sind hierfür 416 zusätzliche Stellen geplant (Potenzial zur Förderung am Nachmittag) Vorziehen des Einschulungsalters ab 2007 (1. 300 Stellen) bis 2010 • Ø Ø

17 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen

17 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung (Teil 2) Ø Stellen für bisherige Fördermaßnahmen bleiben erhalten (ca. 5. 640): z. B. Integrationsstellen, Sprachförderung in den Jg. 5 und 6 der Hauptschulen und Gesamtschulen, sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen Ø Erweiterung der Stundentafel in der Sek. I um 9 Stunden für alle Schulformen (ca. 2. 400 Stellen) Ø für das Modell „ 9+3“ werden in Gymnasien sukzessive 1. 420 weitere Stellen bis 2010 bereit gestellt (auch für weitere zusätzliche Ergänzungsstunden in der Sek. I für Fördermaßnahmen)

18 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Eigenverantwortung der Schulen 2. Eigenverantwortung

18 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen __________ Eigenverantwortung der Schulen 2. Eigenverantwortung der Schulen Ziel => Schulen sollen Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit eigenverantwortlich und nachhaltig verbessern

19 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil

19 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil 1) Ø Schulleiterinnen und Schulleiter als Dienstvorgesetzte Ø Wahl der Schulleiterinnen und -leiter durch die erweiterte Schulkonferenz Ø Zunächst: Beamtenverhältnis auf Zeit Ø Stärkung der Lehrerinnen und Lehrer

20 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil

20 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil 2) Ø Geändertes Verständnis von Schul- aufsicht Ø Ausweitung der Aufgaben der Schulkonferenz

23 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ __Qualitätsentwicklung 3. Qualitätsentwicklung Ziele =>

23 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ __Qualitätsentwicklung 3. Qualitätsentwicklung Ziele => Sicherung der Unterrichtsversorgung => Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit => Profilbildung durch Wettbewerb mit anderen Schulen

24 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Qualitätsentwicklung Maßnahmen Qualitätsanalyse an Schulen

24 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Qualitätsentwicklung Maßnahmen Qualitätsanalyse an Schulen Ø Verpflichtung der Schulleiter/-innen, auf optimale Unterrichtsversorgung hinzuwirken Ø Neuorganisation des Bildungsgangs im Gymnasium, Reform der gymnasialen Oberstufe Ø Aufhebung der Schulbezirke Ø

26 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Demographische Entwicklung 4. Reaktionen auf

26 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Demographische Entwicklung 4. Reaktionen auf die demografische Entwicklung Ziele => Reaktion auf zurückgehende Schülerzahlen => Sicherung einer wohnortnahen schulischen Versorgung

28 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Demographische Entwicklung Maßnahmen Für Neugründungen

28 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _______ Demographische Entwicklung Maßnahmen Für Neugründungen von Grundschulen mind. 2 Parallelklassen pro Jahrgang Ø Grundschulverbünde Ø Einbeziehung von Bekenntnisschulen Ø Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen in der Sekundarstufe I Ø